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bzw.Wenn es in Baden-Württemberg um Busse und Bahnen sowie um Freizeit- und Erlebniskultur in Verbindung mit dem Nahverkehr geht, ist bwegt die zentrale Adresse.
Der Landkreis erstattet notwendige Schülerbeförderungskosten. Die Erstattungsvoraussetzungen und die Eigenanteile sind in einer vom Kreistag des Landkreises Schwäbisch Hall beschlossenen Satzung geregelt. Für die Erstattung sind u.a. folgende Eckwerte in der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten festgelegt:
Für die Organisation der Schülerbeförderung (z. B. Ausgabe von Schülermonatskarten, Einziehung des Eigenanteils, Einrichtung von Vertragsfahrten) sind die jeweiligen Schulträger verantwortlich. Dies sind in der Regel die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, oder bei Privatschulen die entsprechende private Institution. Der Landkreis Schwäbisch Hall ist Träger der kreiseigenen Berufs- und Sonderschulen.
Schulwegepläne helfen, den besten Schulweg zu finden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für Mobilität.
Kontakt:
Abrechnung ÖPNV und Schülerbeförderung
Schülermonatskartenberechtigung
Befreiung Eigenanteil ab 3. Kind
Frau Altvater
(Erreichbarkeit: Montag – Mittwoch)
Fon: 0791 755-6157
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben
Vertragsfahrten /
Sonderbeförderungen
(freigestellter Schülerverkehr)
Frau Hofmann
(Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch - Freitag)
Fon: 0791 755-6154
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben
Erstattungen /
Genehmigungen Privat-Pkw
Besondere Schulweggefahr
Erstattung Schülerbeförderungskosten
(öffentliche Verkehrsmittel)
Frau Köhler
(Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag)
Fon: 0791 755-6150
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben
Wenn es in Baden-Württemberg um Busse und Bahnen sowie um Freizeit- und Erlebniskultur in Verbindung mit dem Nahverkehr geht, ist bwegt die zentrale Adresse.