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bzw.Der Landrat wird vom Kreistag gewählt, und zwar aus dem Kreis der vom Innenministerium und Wahlausschuss (aus der Mitte des Kreistags) benannten Bewerber. Die Amtszeit des Landrats beträgt jeweils 8 Jahre.
Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall ist seit dem 01.01.2004 Gerhard Bauer.
Der Landrat wird vom Kreistag gewählt, und zwar aus dem Kreis der vom Innenministerium und Wahlausschuss (aus der Mitte des Kreistags) benannten Bewerber. Die Amtszeit des Landrats beträgt jeweils 8 Jahre.
Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall ist seit dem 01.01.2004 Gerhard Bauer.