Landkreis Schwäbisch Hall

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Anmeldung zur Belehrung nach § 43 IfSG

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Titel
Gebühr

Beschreibung:

Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.

Teilnahme an der Belehrung ist aktuell nur möglich, wenn Sie gesund sind und die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.

Treffpunkt:
15 Minuten vor der Belehrung im Gesundheitsamt, Gartenstraße 21, im Klinikum Crailsheim.
Aufgrund der Änderungen im IFSG besteht seit 01.10.2022 im öffentlichen Gesundheitswesen wieder eine FFP 2-Maskenpflicht.
Vor dem Betreten des Belehrungsraumes bitten wir um Händehygiene in Form von Händewaschen für 20-30 Sekunden.
Betreten des Klinikums/Gesundheitsamt und des Belehrungsraumes unter Berücksichtigung der hygienisch notwendigen Abstände und FFP 2-Maske.
Bitte pünktlich zur Veranstaltung erscheinen, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt!!!!




Beschreibung:
Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.

Teilnahme an der Belehrung ist aktuell nur möglich, wenn Sie gesund sind und die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.

Treffpunkt:
30 Minuten vor der Belehrung am Haupteingang des Landratsamtes, Karl-Kurz-Str. 44, Schwäbisch Hall-Hessental.
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes begleiten Sie zum Belehrungsraum.
Aufgrund der Änderungen im IFSG besteht seit 01.10.2022 im öffentlichen Gesundheitswesen wieder eine FFP 2-Maskenpflicht.
Vor dem Betreten des Belehrungsraumes bitten wir um Händehygiene in Form von Händewaschen für 20-30 Sekunden.
Betreten des Landratsamtes/Gesundheitsamt und des Belehrungsraumes unter Berücksichtigung der hygienisch notwendigen Abstände und mit FFP 2-Maske.
Bitte pünktlich zur Veranstaltung erscheinen, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt!!!!






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