Landkreis Schwäbisch Hall

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Anmeldung zur Belehrung nach § 43 IfSG

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Titel
Gebühr

Beschreibung:

Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.

Teilnahme an der Belehrung ist nur möglich, wenn Sie die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.

Treffpunkt:
30 Minuten vor der Belehrung im Gesundheitsamt, Gartenstraße 21, im Klinikum Crailsheim.

Bitte pünktlich zur Veranstaltung erscheinen, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt!!!!




Beschreibung:
Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.

Teilnahme an der Belehrung ist nur möglich, wenn Sie die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.

Treffpunkt:
Um 08:00 Uhr am Haupteingang des Landratsamtes, Karl-Kurz-Str. 44, Schwäbisch Hall-Hessental.
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes begleiten Sie zum Belehrungsraum.

Bitte pünktlich zur Veranstaltung erscheinen, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt!!!!






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