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bzw.In der Serie zu den wichtigsten Positionen des Kreishaushalts 2024 wurden bereits die Kreisumlage, die Verschuldung und die größten Investitionen vorgestellt. Heute wird der Sozialhaushalt in den Fokus genommen. Dieser gliedert sich in die Bereiche Sozial- und Jugendhilfe sowie Migration.
„In der Sozialhilfe planen wir für das Jahr 2024 mit einem Zuschuss von 79,3 Mio. Euro. Das sind 5,8 Mio. Euro mehr als in 2023. Größter Einzelposten im Sozialhilfeetat ist und bleibt die Eingliede-rungshilfe mit einem Zuschussbedarf von 57,9 Mio. Euro. Bei der Grundsicherung für Arbeitsu-chende, jetzt Bürgergeld, gehen wir aufgrund des stabilen Arbeitsmarktes von keiner Erhöhung der 3.300 Bedarfsgemeinschaften aus. Wir müssen aber mit einer Steigerung der Ausgaben für Unter-kunft und Heizung rechnen“, so Landrat Gerhard Bauer in seiner Haushaltsrede.
Der Zuschuss für die Jugendhilfe betrage 36,3 Mio. Euro und liege damit um rund 4 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz 2023. „Die größten Positionen im Jugendhilfehaushalt sind dabei weiterhin die Leistungsausgaben für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige. Die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen nimmt kontinuierlich zu. Nicht nur bei uns, sondern landesweit. Die ambulanten Hilfen müssen deshalb weiter ausgebaut werden. Uns ist dabei besonders wichtig, präventiv in den ambulanten Bereich zu investieren, um so eine Heimunterbringung der Kinder möglichst zu vermeiden. Wir planen hier mit einem Zuschussbedarf von 4,8 Mio. Euro. Immer mehr Kinder und Jugendliche im Landkreis benö-tigen eine Schulbegleitung. Wir müssen deshalb den Planansatz um 500.000 auf 3 Mio. Euro erhö-hen. Die Landeserstattung stagniert seit Jahren bei einem Betrag von 350.000 Euro. Die Landkreise sind der Ausfallbürge für die inklusiven Leistungen, die notwendig sind, damit die Schüler den Schulalltag bewältigen können. Unterricht ist ganz bestimmt nicht die Aufgabe des Landkreises. Das überhören die Kultusministerinnen schon seit Jahren“, erklärte der Landrat.
„Im Bereich der Migration erhält der Landkreis im Jahr 2024 für Personen in der vorläufigen Unter-bringung zunächst wieder eine pauschale Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. In der Spitzabrechnung werden später die restlichen Kosten vom Land erstattet. Nur ein geringer Teil der geflüchteten Menschen wird als Flüchtling anerkannt. Der größte Teil bleibt dauerhaft in der Duldung und damit im Bezug von Asylbewerberleistungen, auch während der Anschlussunterbrin-gung in den Städten und Gemeinden. Das Land erstattet den angefallenen jährlichen Nettoaufwand abzüglich eines Kommunalen Sockelbetrags. Deshalb bleibt ein Defizit von voraussichtlich 5,7 Mio. Euro. Die steigenden Flüchtlingszahlen bringen unsere Aufnahmekapazitäten an die Grenzen. Die aktuelle politische Diskussion ändert so schnell nichts an unseren Schwierigkeiten zur Unterbrin-gung und sozialen Betreuung der Flüchtlinge. Wir finden kaum noch Räumlichkeiten und wenn, dann stoßen wir teilweise auf massive Widerstände aus den Gemeinderäten und der Bevölkerung. Der Unmut ist verständlich. Nur, was ist die Alternative, wenn uns das Land trotzdem Flüchtlinge zuweist, der Bus vor dem Landratsamt steht und der Landkreis alle Plätze in seinen Unterkünften belegt hat? Uns bleibt nichts anderes übrig, als konsequent in die Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden zu verlegen und, wenn diese Möglichkeit ausgereizt ist, Hallen zu be-schlagnahmen. Ich weiß, niemand will das hören. Eine andere Lösung hat aber niemand parat“, machte Landrat Gerhard Bauer deutlich.
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