Landkreis Schwäbisch Hall

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Kündigung

Bei Kündigung eines registrierungspflichtigen Dienstes werden die für den Nutzer gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgesehen.

Datenschutzbeauftragte

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an:

Behördliche Datenschutzbeauftragte:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Frau Schwarz
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791/755-7556
E-Mail schreiben

Stellvertretende Datenschutzbeauftragte:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Frau Tairi
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791/755-7316
E-Mail schreiben

Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.

Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Herr Dr. Jan Wacke
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
E-Mail schreiben
Tel.: 0711/615541-0
Fax: 0711/615541-15

Aktuelle Datenschutzhinweise

Unsere Datenschutzerklärung bzw. allgemeine Datenschutzbestimmungen gemäß Art. 13 und Art. 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier:


Allgemeine Datenschutzerklärung

Vertrauliche Behandlung von Daten

Das Landratsamt Schwäbisch Hall respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und Webseiten Besucher. Es behandelt persönliche Daten von Kunden und Nutzern der Webangebote vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch die geltenden Gesetze erlaubt ist oder der Nutzer hierin einwilligt.

Auf dieser Website werden mit Technologien der etracker GmbH Daten zu Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten können unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Hierzu können Cookies eingesetzt werden.

Die mit den etracker-Technologien erhobenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

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Die Datenschutzgrundverordnung

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

DSGVO

Weiterverwendung

Das Landratsamt Schwäbisch Hall ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen vom Landratsamt Schwäbisch Hall ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.

Datenschutzhinweise Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20 a Infektionsschutzgesetz

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