Landkreis Schwäbisch Hall

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Sicher Radfahren Teil 4: Radschutzstreifen und Radstreifen

[Artikel vom 28.03.2024]

Ein Radschutzstreifen ist eine dünne gestrichelte Linie auf der rechten Seite der Fahrbahn. Diese Markierung wird durch Rad-Piktogramme am Boden ergänzt. Ein Radschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Pkws dürfen ihn aber nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Radfahrende dürfen dabei nicht gefährdet werden. Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf Radschutzstreifen halten oder parken.

Radstreifen sind durch eine durchgehende breite Linie von der Fahrbahn abgetrennt. Ein solcher Radfahrstreifen wird mit einem blauen Schild mit Radsymbol gekennzeichnet und ist dadurch für Radfahrerende benutzungspflichtig. Zudem sind Radstreifen auch durch Bodenpiktogramme gekennzeichnet. Der Radfahrstreifen darf von Kraftfahrzeugen im Längsverkehr nur überfahren werden, um dahinterliegende Parkplätze, Einmündungen oder Zufahrten zu erreichen.

Am Beginn, an Kreuzungen, Einmündungen und ggf. Zufahrten sind Radschutzstreifen oder Radstreifen häufig rot markiert.

Auch bei Radschutzstreifen und Radstreifen sind die nach der StVO vorgeschriebenen Überholabstände von 1,50 m und 2,0 m außerorts einzuhalten. Ist dies z. B. im Gegenverkehr nicht möglich, ist Überholen nicht erlaubt.
Weil die Markierungen dazu verleiten, den einzuhaltenden Überholabstand nicht zu beachten, sind Radschutzstreifen bei Radfahrenden nicht unumstritten. Sie stellen aber oft die einzige Möglichkeit dar, auf Ortsdurchfahrten etwas für den Radverkehr zu tun. Radfahrenden wird signalisiert: „Hier darfst du sein“.

Radschutzstreifen (Westheim)
Radschutzstreifen (Westheim)

Radstreifen (Schwäbisch Hall Hessental, Hessentaler Straße)
Radstreifen (Schwäbisch Hall Hessental, Hessentaler Straße)

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Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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