Landkreis Schwäbisch Hall

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Gemeinderatssitzung am 21.02.2022

[Artikel vom 10.02.2022]

 
Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Haushaltsplan 2022 einschließlich Finanzplanung 2021 – 2025
Nach umfangreichen Vorberatungen in den Gemeinderatssitzungen vom 13.10.2021, 08.12.2021 und 24.01.2022 hat die Verwaltung den vollständigen Entwurf des Haushaltsplans 2022 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 erarbeitet. Der Ergebnishaushalt sieht für das laufende Jahr Erträge in Höhe von 10.822.000 € und Aufwendungen in Höhe von 10.700.000 € vor. Somit kann ein ordentliches Ergebnis von 122.000 € erwirtschaftet werden. Der Haushaltsplan wird im Finanzhaushalt mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.310.500 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.301.000 € festgesetzt. Der Zahlungsmittelüberschuss liegt somit bei 1.009.500 €. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit liegt bei 3.315.800 €, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden mit 4.510.400 € festgesetzt. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit liegt damit bei 1.194.600 €. Einstimmig wurde die Haushaltssatzung ohne Änderungen ebenso wie die Finanzplanung verabschiedet.
 
Landessanierungsprogramm „Ortskern Michelfeld“ – Dienstleistungsaufträge
1.  Abrechnung Sanierungsgebiet „Ortskern II“
Die STEG Stadtentwicklung GmbH wird mit der Erstellung der Sanierungsabrechnung und des Fördermittel-Investitionsnachweises (FIN) für die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ zum Angebotspreis von rd. 21.800 € beauftragt. Zusätzliche Leistungen werden ggf. nach Aufwand berechnet. Der Auftrag für erforderliche Bodenwertermittlungen ergeht an die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen zum Pauschalhonorar von 14.922,60 €. Die Kosten für die Sanierungsabrechnung und die Bodenwertermittlungen sind förderfähige Sanierungsausgaben und werden mit 60% bezuschusst.
2.  Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Neue Ortsmitte“
Zur Erarbeitung eines gebietsbezogenen integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) „Neue Ortsmitte“ für die Antragstellung in ein Städtebauförderprogramm wird die STEG Stadtentwicklung GmbH zum Angebotspreis von rd. 6.940 € beauftragt. Mit dem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept sollen, abgeleitet aus gesamtörtlichen Zielen und in Fortführung der bisherigen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere auch die Innenentwicklungspotenziale von Michelfeld in den Blick genommen werden.
 
Bausachen
1.  Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen (Bauvoranfrage) in Witzmannsweiler,
     Hauptstr. 16
-    An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Rinnen, Schönblickstraße 51
2.  Folgende Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
-    Einbau einer Praxis für Fußpflege in Gnadental, Limbachstraße 37
-    Einbau einer Praxis für Permanent MakeUP in bestehende Garage in Gnadental,
     Limbachstraße 35
 
Kanalisation – Überprüfung gem. Eigenkontrollverordnung (EKVO)
-    Auftragsvergabe Kamera-Befahrung zur Zustandsfeststellung
Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg verpflichtet die Kommunen ihr Kanalnetz in festgesetzten Zeiträumen mittels TV-Kamera zu untersuchen und je nach Zustandsfeststellung zu sanieren.
Die Gesamtlänge der Kanalhauptleitungen im Gemeindegebiet beträgt rund 50 Kilometer und wurde letztmalig 1993 befahren. Der Auftrag für den ersten Abschnitt im Umfang von 168.656,32 € wurde bereits im Jahr 2020 an die Firma Beyerle GmbH aus Eppingen-Kleingartach vergeben. Der Auftrag für den zweiten Abschnitt zur TV-Befahrung des Kanalnetzes im Gemeindegebiet wurde in der Sitzung zum Angebotspreis von 52.073,21 € an die Firma Schön Rohr- und Kanalservice GmbH aus Ilshofen vergeben.
 
Bekanntgaben
-      Die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Förderdarlehen der Landesbank Baden-Württemberg ist ein Betrag der Gemeinden zur sozialen Wohnraumförderung. Die Ausfallhaftung der Gemeinde ist dabei auf ein Drittel des Ausfalls beschränkt. Am Jahresbeginn erhält die Gemeinde jeweils eine Auswertung aller derzeit bestehenden Förderdarlehen, für die die Ausfallhaftung übernommen wurde. Der Gesamtbetrag der Förderdarlehen beläuft sich auf 937.000 € bei insgesamt 25 Darlehen.
-      Es wurde ein Antrag auf Zuwendungsgewährung zur Förderung des Feuerwehrwesens für Funkgeräte im Rahmen der Einführung des Digitalfunks für acht Funkgeräte in Höhe von 4.800 € beantragt.
 
Verschiedenes
-      Es wurde über Neuerungen ab 03.04.2022 im Landkreis Schwäbisch Hall im Bereich des ÖPNV informiert. Es erfolgt eine Tarifreform, außerdem wird das RufBus-Angebot ausgebaut.
-      Beim Schulweg entlang der Kirchstraße ist von der Schulleitung und Elternbeiratsvorsitzenden die Erneuerung der weißen Linien und des Straßenbelags angeregt worden. Die Notwendigkeit der Verlegung des Schulwegs wird nicht gesehen.
-      In der Schulstraße wird durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall eine E-Ladesäule für zwei elektromobile Fahrzeuge installiert.

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