Landkreis Schwäbisch Hall

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Beiträge der Kommunen

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Gemeinderatssitzung am 17.10.2022

[Artikel vom 07.10.2022]

Wohnen im Quartier Wiesenblick in Michelfeld
- Festlegungen zur städtebaulichen Gestaltung
In der Gemeinderatssitzung am 21.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Projektgestaltung/-umsetzung für das bisher im Quartier Wiesenblick noch unbebaute gemeindeeigene Grundstück, auf Grundlage von zwei alternativen städtebaulichen Ent-würfen, für die weiteren Beschlussfassungen vorzubereiten. Prof. Dr. Richard Reschl stellte in der Sit-zung zwei von Reschl Kommunale Projektentwicklung aus Stuttgart erarbeitete Konzeptvarianten vor. An-schließend beauftragte der Gemeinderat die Verwal-tung die weitere Projektgestaltung/-umsetzung auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs der Konzeptvariante B für die weiteren Beschlussfassungen vorzubereiten. Variante B geht von 16 Wohneinheiten in einer städtebaulich eigenständigen Figur aus; vermittelnd zu Haus am Wiesenblick. Prägendes architektonisches Gestaltungselement ist eine Pergola mit einem Pergolen-Innenhof als kommunikativem Mittel-punkt. Das Gebäude soll in Holzständerbauweise zur Ausführung kommen und mit einer Tiefgarage gebaut werden.

Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Gemein-degebiet Michelfeld
- Festlegung von Kriterien für die Zulassung
Der Gemeinderat hat den Kriterien für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) auf der Gemarkung der Gemeinde Michelfeld bei zwei Ge-genstimmen mehrheitlich zugestimmt. Ziel und Zweck des Kriterien-Kataloges ist es, entsprechende Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen und Gemeinderat und Verwaltung eine Abwägungs- und Bewertungshilfe an die Hand zu geben. Inhalte sind in erster Linie Ausschlussgebiete, die Einbindung in das Siedlungs- und Landschaftsbild, die landwirtschaftliche Bodenqualität, die Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie die Natur- und Artenschutzverträglichkeit. Im Katalog ist festgelegt, dass der Zubau von FFPV auf eine max. Gesamtfläche von 14 ha begrenzt wird, was einem Anteil von rd. 1 % der gesamten landwirtschaftlichen Flächen entspricht. Für jede FFPV ist ein Bebauungsplan und damit eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens werden alle rechtlichen Aspekte im Einzelnen geprüft und im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor können weitere konkrete Vorgaben gemacht werden.

Gemeindewald
- Natural- und Finanzplanung 2023
Revierleiter Werner Brosi vom Forstamt Schwäbisch Hall erläuterte die Natural- und Finanzplanung 2023 für den Gemeindewald. 2023 ist ein Holzeinschlag von 360 Fm vorgesehen. Die Einnahmen aus der Holzernte belaufen sich voraussichtlich auf rd. 19.697 €. 2023 ist für den Gemeindewald eine Förderung in Höhe von 5.504 € geplant. Ausgaben fallen u.a. an für die Holzernte, Bestandspflege, Kulturen, Betriebssteuern und Beiträge sowie für Verwaltungskosten. Insgesamt geht die Planung von einem Defizit von 2.487 € aus, bei voraussichtlichen Einnahmen von 25.201 € und Ausgaben von 27.688 €. Einstimmig hat der Gemeinderat der Natural- und Finanzplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2023 zugestimmt.

Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2022
Nach der Sommerpause gibt die Verwaltung jeweils einen Finanzzwischenbericht über das laufende Haushaltsjahr ab. Dabei werden die bisher erkennbaren und die sich abzeichnenden wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2022 aufgezeigt.
Der Ertrag aus der Gewerbesteuer wird netto voraussichtlich um ca. 90.000 € geringer ausfallen als angenommen.
Die Schlüsselzuweisungen fallen nach den Angaben zur Steuerschätzung mit voraussichtlich 929.000 € höher aus als bei der Planung angenommen (775.000 €).
Für die Kommunale Investitionspauschale ergibt sich für das Jahr 2022 voraussichtlich eine Zuweisung von 449.000 €, geplant waren 383.000 €.
Nach den Angaben zur Steuerschätzung fällt der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 um rd. 8.000 € höher aus als während der Planaufstellung angenommen, der Familienleistungsausgleich fällt rd. 14.000 € höher aus.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde im Rahmen der Steuerschätzung auf ein höheres Gesamtaufkommen geschätzt. Der Gemeindeanteil für Michelfeld liegt voraussichtlich bei 2.927.000 € anstatt bei 2.829.000 €.
Insgesamt erhöht sich das ordentliche Ergebnis um ca. 283.900 € auf voraussichtlich rd. 405.900 €.
Im Hinblick auf die finanzielle Gesamtentwicklung der Gemeinde und die derzeit noch nicht absehbaren finanziellen Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, der Klimakrise und letztendlich der noch immer andauernden Corona-Pandemie besteht nur noch ein sehr geringer freier Spielraum für Investitio-nen in die kommunale Infrastruktur. Die Gemeinde hat künftig notwendige Erneuerungen von bestehenden Einrichtungen oder Investitionen in die Zukunft aus zu erwirtschaftenden Eigenmitteln und Kreditaufnahmen zu finanzieren. Größere Investitionsvorhaben der Ge-meinde werden ohne Zuschussgewährungen nicht realisierbar sein.

Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwal-tungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
1. Fortschreibung 7D – 4. Teiländerung
- Sammeländerung Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die Mitglieder der Gemeinde Michelfeld im Ge-meinsamen Ausschuss wurden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Verwal-tungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, maßgeblich der vorgelegen Planzeichnungen, im Parallelver-fahren gem. BauGB zuzustimmen.
2. Fortschreibung 8 (Teilfortschreibung Windkraft) – 1. Teiländerung
- Isolierte Positivplanung für Windkraftanla-gen auf Gemarkung Bibersfeld und Rieden
Die Mitglieder der Gemeinde Michelfeld im Gemeinsamen Ausschuss wurden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. BauGB für die 1. Teiländerung der 8. Fortschreibung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall gem. BauGB zuzustimmen. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 30.08.2022

Annahme von Spenden
Die Geldspende in Höhe von 651 € von den Stadt-werken Schwäbisch Hall GmbH sowie die Geldspen-de der Spendenbox des 25. gemeinsamen Seniorennachmittags zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten und der Grundschule Michelfeld und die Geldspenden in Höhe von jeweils 100 € von der Energieversorgung Michelfeld GmbH (EVM) und von der Firma Otterbach Wohnbau zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr Michelfeld werden angenommen.

Bekanntgaben
Am Sonntag, 23.10.2022 findet die feierliche Übergabe des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) Gnadental und des Mehrzweckfahrzeugs (MZF) Michelfeld im Feuerwehrhaus Michelfeld statt. Der Pro-grammablauf sieht um 10.30 Uhr einen Gottesdienst, um 11.30 Uhr die feierliche Fahrzeugübergabe mit anschließendem Frühschoppen und Mittagessen sowie ab 14 Uhr Kaffee und Kuchen vor.

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