Landkreis Schwäbisch Hall

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Beiträge der Kommunen

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Gemeinderatssitzung am 20.09.2023

[Artikel vom 08.09.2023]

Landessanierungsprogramm – Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Michelfeld“
1.  Einleitungsbeschluss
Die Gemeinde Michelfeld wurde mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Michelfeld“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Es wurde eine Zuwendung des Landes zur Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahme in Höhe von 900.000 € bewilligt. Der Förderrahmen umfasst 1,5 Mio. €. Der Bewilligungszeitraum hat am 01.01.2023 begonnen und endet am 30.04.2032. Der Gemeinderat hat den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes „Ortsmitte Michelfeld“ wurde in der Sitzung festgelegt. Das Gebiet umfasst ca. 11,23 ha. Auf die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen in diesem Bibersboten wird verwiesen.
2.  Auftrag Vorbereitende Untersuchungen
Die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart wurde mit den Vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Michelfeld“ zum Angebotspreis von 9.060,00 € einschl. der Kosten für die digitale Eigentümerbefragung sowie die Erarbeitung des Sachstandsberichts zum 15.11.2023 beauftragt.
 
Freiflächenphotovoltaikanlage „Kühmahd“ in Witzmannsweiler auf Grundstück Flst. 584
-    Projektvorstellung und weiteres Vorgehen
Auf dem Grundstück Flst. 584 nördlich von Witzmannsweiler ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) mit einer Leistung von ca. 5.000 KWp auf einer Fläche von rd. 4,6 ha geplant. Nachdem die Planung in der Sitzung vorgestellt wurde hat der Gemeinderat der Errichtung einer FFPV auf dem genannten Flurstück in einer Größe von rd. 4,6 ha bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Realisierung des Projekts zu schaffen.
 
Hauptsatzung der Gemeinde Michelfeld – Änderung
-    Aufhebung der Unechten Teilortswahl
In der Gemeinderatssitzung vom 21.06.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst im Hinblick auf die Gemeinderatswahl 2024 die unechte Teilortswahl in der Gemeinde Michelfeld abzuschaffen. Durch diesen Beschluss wird die Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Der Gemeinderat hat die entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Michelfeld mit zehn Ja-Stimmen, sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung in diesem Bibersboten wird verwiesen.
 
Gemeinsam mobiler – Mobilitätskonzept 2035 der Gemeinden in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall und Untermünkheim
-    Beschluss Vorzugsszenario zur Entwicklung des Maßnahmen- und Handlungskonzepts
Zielsetzung des Mobilitätskonzepts ist eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für alle Nutzergruppen. Wichtig ist hier eine klimafreundliche Entwicklung des Verkehrs, die Stärkung der Intermodalität, der Ausbau und die Stärkung des ÖPNV, die Steigerung des Radverkehrsanteils, die Optimierung der Verkehrsabläufe sowie die Schaffung eines attraktiven öffentlichen Raums. Dem Gemeinderat wurde ein Vorzugsszenario vorgestellt, das den Rahmen für ein sehr ambitioniertes und weitreichendes Maßnahmen- und Handlungskonzept bildet. Es wurde aufgezeigt, wie sich der motorisierte Individualverkehr (MIV), der ÖPNV und der Fuß- und Radverkehr bis zum Jahr 2035 entwickeln könnte. Anschließend wurde das gemeinsam erarbeitete Vorzugsszenario bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
 
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
Fortschreibung 8 (Teilfortschreibung Windkraft) – 1. Teiländerung – Isolierte Positivplanung für Windkraftanlagen auf Gemarkung Bibersfeld (Stadt Schwäbisch Hall) und Rieden (Gemeinde Rosengarten)
-    Empfehlungsbeschluss Behandlung eingegangene Stellungnahmen und Auslegung
Mit zehn Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen wurden die Mitglieder der Gemeinde Michelfeld im Gemeinsamen Ausschuss autorisiert, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.S. einer sachgerechten Abwägung aller Belange entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB gem. Abwägungstabelle als Grundlage für den Planentwurf zu beschließen.
Ebenfalls mit zehn Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen wurden die Mitglieder der Gemeinde Michelfeld im Gemeinsamen Ausschuss autorisiert, den Entwurf der 1. Änderung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windkraft) der VVG Schwäbisch Hall mit Stand 12.06.2023 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden parallel zu beteiligen (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).
 
Flurneuordnungsverfahren Michelfeld-Gnadental – weitere Wegebaumaßnahmen
-    Sachstand und weiteres Vorgehen
Das Flurneuordnungsverfahren Michelfeld – Gnadental läuft seit September 2002. In der Sitzung wurde über die bisherigen und weiteren Verfahrensschritte informiert. Im Jahr 2024 soll das Restausbauprogramm zur Abhilfe begründeter Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan erfolgen. Die vorzeitige Ausführungsanordnung mit Eintritt des neuen Rechtszustandes soll in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher sowie die Abgabe der Berichtigungsunterlagen an die zuständigen Stellen ist im Jahr 2027 geplant. Frühestens 2028 soll die Schlussfeststellung des Flurneuordnungsverfahrens nach Meldung der vollständigen Übernahme der Berichtigungsunterlagen in die öffentlichen Bücher erfolgen.
In der Gemeinderatssitzung im November 2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Michelfeld einen freiwilligen Beitrag in Höhe von rd. 80.000 € für die Finanzierung der weiteren Baumaßnahmen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Michelfeld-Gnadental leistet. Zwischenzeitlich haben mehrere Ortsbegehungen der betreffenden Wege mit den jeweiligen Anliegern und Fachbehörden stattgefunden. Bei der Schafstoffuntersuchung der noch auszubauenden Wege wurden Belastungen festgestellt, durch die sich erhebliche Mehrkosten ergeben. Daher wurde nun festgelegt, dass die Gemeinde Michelfeld einen weiteren freiwilligen Beitrag in Höhe von rd. 117.700 € für die Finanzierung der weiteren Baumaßnahmen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Michelfeld-Gnadental leistet. Das Land trägt dabei 80 % der Kosten.
 
Investitionsmaßnahmen im Bereich Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
-    Maßnahmenprogramm und Zuschussanträge gem. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw)
Für die Jahre 2023/2024 ist der Anschluss von Blindheim an die Ortskanalisation und der Anschluss von Großeichholz an die Sammelkläranlage Biberstal vorgesehen. Einstimmig wurde beschlossen zum 01.10.2023 Zuschussanträge auf Landesförderung für den Anschluss von Blindheim an die Ortskanalisation und den Anschluss von Großeichholz an die Sammelkläranlage Biberstal zu stellen.
 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
-    Sachstand und Antragstellung für das Jahr 2024
Die Gemeinde Michelfeld wurde am 04.09.2020 als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Die Anerkennung gilt für fünf Jahre. Für Schwerpunktgemeinden gibt es einen Fördervorrang für private und kommunale Maßnahmen im jeweiligen ELR-Jahresprogramm sowie einen um 10 % erhöhten Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte. Es wurde beschlossen für das Jahr 2024 mangels Projektreife keinen Antrag für öffentliche Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zu stellen. Bei der Verwaltung wurden bisher zwei private Wohnbauvorhaben in Michelfeld und Gnadental sowie ein gewerbliches Projekt in Forst zur Förderung angemeldet.
 
Bausachen
1.  Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Überdachung bestehendes Fahrsilo in Michelfeld, Gelbachstraße 1
-    Aufstellung eines Carports und eines Zaunes (Zustimmungsverfahren) in Michelfeld, Lange Äcker 26 (mit zwei von drei beantragten Befreiungen)
2.  Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
-    Nutzungsänderung Umnutzung einer Garage zu einem Büro in Michelfeld, Bürkhofstraße 47
 
Jahresabschluss 2022
-    Feststellung Rechnungsergebnis sowie Genehmigung über- und außerplanmäßige Budgetabweichungen
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
Die Summe der Erträge liegt bei 10.857.883,59 €, die Summe der Aufwendungen bei 10.743.488,88 €. Somit liegt das ordentliche Ergebnis bei 114.394,71 €. Einschließlich des Sonderergebnisses von -537,24 € ergibt sich ein Gesamtergebnis von 113.857,47 €.
Auf die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung in diesem Bibersboten wird verwiesen.
 
Verkehrsschau vom 27.03.2023
-    Berichterstattung und Entscheidung über erforderliche Festlegungen
Am 27.03.2023 fand in der Gemeinde die im jährlichen Turnus durchgeführte Verkehrsschau statt, an der neben der Verwaltung Vertreter des Polizeipräsidiums Aalen und des Landratsamtes Schwäbisch Hall als zuständige Straßenverkehrsbehörde teilnahmen. Der Gemeinderat wurde über die verkehrsrechtlichen Themen informiert, die bei der Verkehrsschau erörtert wurden. Im Einzelnen ging es um folgende Punkte:
-    Michelfeld, Kurze Straße: Anbringung Sackgassenschild
-    Michelfeld, Bürkhofstraße/Schönwaldstraße: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
-    Michelfeld, Schönwaldstraße: Erörterung gemeinsam genutzter Verkehrsraum
-    Michelfeld, In der Kerz (Gewerbegebiet): Anordnung Parkverbot
-    Michelfeld, K 2578 Wagrain – Rinnen: Anbringung Radschutzstreifen
 
Einwohnerversammlung am 03.05.2023
-    Berichterstattung
Am 03.05.2023 fand in der Steinäckerhalle in Michelfeld eine Einwohnerversammlung statt. Die Veranstaltung wurde von rd. 15 Einwohnern besucht. Themen der Einwohnersammlung waren die Gemeindeentwicklungsplanung MICHELFELD 2035, Schwerpunktgemeinde Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Der Gemeinderat hat den Bericht und das Protokoll zur Kenntnis genommen.
 
Bekanntgaben
Die Gemeinde erhält für die Sanierung der Umgebungsmauer auf dem Friedhof Gnadental einen Zuschuss von 15.010 € gemäß VwV Denkmalförderung.
 
Verschiedenes
Über den Sachstand und das weitere Vorgehen zur Einführung des einheitlichen Wanderleitsystems im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald wurde informiert.

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