Landkreis Schwäbisch Hall

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Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost schützen

[Artikel vom 10.11.2023]

Das Bürgermeisteramt bittet, Haus- und Gartenwasseranschlüsse sowie die Wasserzähler rechtzeitig vor Frost zu schützen. Insbesondere in Kellern in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen sollten Türen und Fenster immer geschlossen gehalten und undichte Stellen im Mauerwerk abgedeckt werden. Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen müssen auf ihre Dichtheit überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wichtig ist, sich vor der Dichtheit der Hauptsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste über den Winter durch Frostschäden zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sind mit Isoliertestoffen zu umhüllen. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen. Da für Wasserverluste oder Schäden an Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die  Wasserabnehmer haftbar sind, bittet das Bürgermeisteramt, die vorstehenden Hinweise im eigenen Interesse zu beachten.

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