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Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig

[Artikel vom 23.11.2021]

Energietipp der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Die beiden Arten von Energieausweisen unterscheiden sich darin, wie die Energiekennwerte ermittelt werden. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf der Immobilie rechnerisch auf der Grundlage des Baujahrs, der Bauunterlagen sowie der technischen Gebäude- und Heizungsdaten bestimmt. Dabei legt der Aussteller standardisierte Rahmenbedingungen zugrunde, weshalb die berechneten Werte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind. Die Aussagekraft des Bedarfsausweises hängt stark davon ab, wie exakt und aufwändig der Aussteller die Daten erhebt.

Für einen Verbrauchsausweis wiederum müssen vor allem die Heizkosten-abrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Aus diesen wird der Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt. Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung ist ein Verbrauchsausweis in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, aber auch weniger aussagekräftig.
Die tatsächlichen Verbrauchswerte hängen stark vom Verhalten der Hausbewohner ab und davon, wie oft diese anwesend sind. Auch Leerstände im Gebäude können die Ergebnisse verfälschen.

In der Regel können die Eigentümer von Bestandsgebäuden zwischen beiden Varianten frei wählen. Ein Bedarfsausweis ist dann vorgeschrieben, wenn das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt oder wenn die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen. Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Energieberatung im Landkries Schwäbisch Hall
Wer seinen Energieverbrauch bewerten lassen will, kann dies in der persönlichen Energieberatung des energieZENTRUMs, der Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall und Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg tun. Aufgrund der Corona-Maßnahmen geben wir telefonisch zu Ihren Energiefragen Auskunft, vereinbaren Sie Ihren kostenfreien Termin direkt beim energieZENTRUM unter Tel. 07904 945 99-10 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei).

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Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.

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