Mitte Mai startete in Deutschland der Zensus 2022. Aber was ist überhaupt der Zensus und was muss ich als Bürger dabei beachten? Um diese und weitere Fragen zu klären, haben wir Karin Tairi, Zensus-Koordinatorin beim Landratsamt Schwäbisch Hall, interviewt.
Frau Tairi, wie viele Menschen leben eigentlich in unserem Landkreis?
Stand September 2020 waren das 197.860 Menschen.
Woher wissen wir das?
Vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg (StaLa). Diese Behörde sammelt und analysiert statistische Daten und Informationen zu unserer Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt.
Was ist der Zensus?
Ganz amtlich gesagt? (lacht) Der Zensus ist eine amtliche Bevölkerungszählung, welche alle zehn Jahre durchgeführt wird. Er stellt eine wichtige Grundlage für politisch-administrative Entscheidungen dar.
Das heißt?
Zu wissen, wo wie viele Menschen wohnen ist für viele Entscheidungen in der Politik wichtig. Die Verteilung von Geldern an die Kommunen oder die Bezahlung von Bürgermeistern sind von der Einwohnerzahl abhängig. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Sitzverteilung im Bundesrat werden mithilfe der Einwohnerzahlen bestimmt.
Sie sagten, der Zensus würde alle 10 Jahre stattfinden? Wäre das nicht schon 2021 der Fall gewesen?
Der Zensus wurde wegen der Pandemie um ein Jahr auf 2022 verschoben. Da die Kommunen nun auch durch Flüchtlinge aus der Ukraine belastet sind, gab es seitens der Politik bereits Überlegungen, den Zensus erneut zu verschieben. Doch das wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen. Aus diesem Grund beginnt der Zensus in Deutschland jetzt Mitte Mai 2022.
Wo findet der Zensus statt?
Der Zensus ist eine europaweite Bevölkerungszählung. Die Erhebungsstelle für den Landkreis Schwäbisch Hall befindet sich in Crailsheim, Zur Flügelau 36. Dort wird die Zählung für den gesamten Landkreis organisiert und durchgeführt. Die großen Kreisstädte Crailsheim und Schwäbisch Hall führen eigene Zählungen durch.
Wie werden die Daten erhoben?
Nach dem Zufallsprinzip werden 15 % der Gesamtbevölkerung, das sind in Baden-Württemberg etwa 1,7 Mio. Menschen, befragt. Auch befragt werden alle Bewohner von Studentenheimen und Gemeinschaftsunterkünften. In Pflegeheimen sollen die Leitungen stellvertretend Auskunft geben. Die Befragungen werden von sogenannten Erhebungsbeauftragten oder auch Interviewern durchgeführt.
Warum werden nur 15 % der Bevölkerung befragt und nicht die Gesamtbevölkerung?
In Deutschland wird die Methode eines sogenannten registergestützten Zensus angewandt. Dabei werden die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung zur Kontrolle der erhobenen Daten genutzt. In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden alle Bewohner befragt, also eine Vollerhebung durchgeführt. Zusätzlich zur Bevölkerungszählung, findet eine Gebäude- und Wohnungszählung statt.
Welche Vorteile hat dieses Vorgehen?
Eine Befragung von nur 15 % der Bevölkerung stellt einen deutlich geringeren Aufwand im Vergleich zu einer Vollerhebung dar. Dadurch können die Kosten für den Zensus deutlich gemindert werden. Aber auch die Belastung für die Bevölkerung wird damit möglichst geringgehalten. Die Ergebnisqualität ist mit der einer Vollerhebung vergleichbar, da eine Befragung von 15 % der Bevölkerung genügt, um die Register zu korrigieren.
Woher weiß ich, dass ich zu den Befragten zähle?
Alle Befragten erhalten einen Brief mit einer Terminankündigung von den Erhebungsbeauftragten.
Kann ich meine Auskunft verweigern?
Nein. Laut dem Gesetz besteht eine Auskunftspflicht für alle Befragten.
Woher weiß ich, dass es sich um einen Erhebungsbeauftragten handelt?
Die Erhebungsbeauftragten führen einen Ausweis mit sich. Dieser ist vom Erhebungsstellenleiter im Original unterschrieben. Der Erhebungsstellenleiter des Landkreises ist Herr Opaczek. Außerdem vereinbaren die Interviewer mit Ihnen schriftlich einen Termin für die Befragung.
Welche Fragen werden mir gestellt?
Die Erhebungsbeauftragten erfragen, wer in der Wohnung wohnt, dazu den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Familienstand und die Staatsangehörigkeit der Personen. Einem Teil der Befragten werden Zugangsdaten zu einer ausführlicheren Onlinebefragung überreicht, die dann zu Hause ausgefüllt werden kann. Darin werden Fragen zu Ausbildung, Beruf, Arbeitsort und Erwerbstätigkeit gestellt.
Bei der Zählung der Gebäude und Wohnungen wird die Art des Gebäudes, die Heizungsart, das Baujahr, die Anzahl und Größe der Wohnungen und Leerstände erfragt. Diese Befragung wird ausschließlich postalisch vorgenommen. Am liebsten ist es den Statistikern, wenn die Eigentümer dabei das Online-Formular nutzen. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, wird Ihnen mit einem Erinnerungsschreiben per Post ein Papierfragebogen zugesandt, den Sie ausfüllen und dann portofrei zurücksenden.
Wie lange dauert so eine Befragung?
In der Regel ist das in 5 Minuten an der Haustüre erledigt. Die Zeit für die weitergehenden Befragungen, die online oder schriftlich durchgeführt werden, kann man sich selbst einteilen.
Wer bekommt meine Daten und was passiert damit (Datenschutz)?
Die Daten werden dem Statistischen Landesamt (StaLa) übermittelt. Da es sich bei den Bevölkerungs- und Wohnungszählungen teilweise um personenbezogene Daten handelt, wird der Datenschutz natürlich großgeschrieben. Sobald die Zählung beendet ist, werden die erhobenen Daten sofort gelöscht. Die Erhebungsbeauftragten werden vor Beginn ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung verpflichtet.
Frau Tairi, warum machen Sie bei der Volkszählung mit, was finden Sie daran so spannend?
Die amtliche Bevölkerungszählung ist Grundlage für viele wichtige politische und administrative Entscheidungen. Somit leistet auch jeder, der hier unterstützt einen wichtigen Teil zur Gesellschaft und dem Leben in unserem Land. So sehe ich es auch als meine Pflicht, bei der Zählung mitzuwirken. Außerdem bin ich sehr auf das Ergebnis gespannt.
Kann jeder Interviewer werden?
Man muss volljährig sein und gewissenhaft mit vertraulichen Informationen umgehen können. Ein freundliches Auftreten hilft natürlich auch (lacht).
Wir suchen noch Interviewerinnen und Interviewer und würden uns sehr freuen, wenn sich noch Personen melden würden, die interessiert sind, beim Zensus 2022 mitzuwirken.
Was habe ich davon, als Interviewer beim Zensus 2022 zu helfen?
Die Interviewer erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, welche sich so zwischen 700 und 1.000 Euro beläuft.
Ich möchte als Interviewer helfen, bei wem kann ich mich melden?
Wie gesagt, wir brauchen noch dringend Personen, welche uns beim Zensus unterstützen. Wer Zeit und Lust hat, kann sich unter der E-Mail-Adresse: zensus(@)lrasha.de oder telefonisch unter der Telefonnummer: 0791/755-5050 melden. Wir würden uns sehr freuen!
Weitere allgemeine Informationen zum Zensus 2022 und speziell zur Volkszählung im Landkreis Schwäbisch Hall finden sich auf unserer Homepage unter: https://www.lrasha.de/de/zensus-2022.
Die Fragen stellte Paul Botsch
Fakten zum Zensus 2022 im Landkreis Schwäbisch Hall:
Im Landkreis Schwäbisch Hall sind ca. 185 Erhebungsbeauftragte seit dem 16. Mai 2022 im Einsatz. Diese führen etwa 27.000 Befragungen an 7.000 Anschriften durch. Da Nacharbeiten erfolgen und Daten erfasst werden müssen, wird der Zensus bis Herbst 2022 andauern. Mit den Ergebnissen rechnen die Statistiker des Statistischen Landesamtes erst ab dem Herbst 2023.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall ist für die komplette Abwicklung der amtlichen Volkszählung für den gesamten Landkreis mit Ausnahme der großen Kreisstädte Schwäbisch Hall und Crailsheim zuständig.
• Koordinatorin: Frau Tairi, 0791 755-7316
• Erhebungsstellenleiter: Herr Opaczek, 0791 755-5050
• Stellv. Erhebungsstellenleiter: Herr Hofmann, 0791 755-5051
• E-Mail: zensus(@)lrasha.de