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Zurück nach Hause - und dann? Kostenfreie Rückkehrberatung im Amt für Migration

[Artikel vom 07.06.2022]

In der Rückkehrberatung des Landratsamtes Schwäbisch Hall bietet Projektmitarbeiterin Heidemarie Kunz Menschen wertvolle Unterstützung, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Das Beratungsangebot ist freiwillig, vertraulich und unverbindlich.

Sei es aufgrund von mangelnder Perspektiven im Inland, rechtlicher Hemmnisse oder auch aus persönlichen Gründen – Menschen, die nach einiger Zeit in Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückkehren möchten, können die Rückkehrberatung des Amtes für Migration im Landratsamt Schwäbisch Hall in Anspruch nehmen. Unterstützung erhalten sie dort von Heidemarie Kunz. Gemeinsam mit ihren Klienten klärt die Projektmitarbeiterin dort etwa, welche individuellen Optionen es zur Rückkehr gibt, wie die aktuelle Situation in dem jeweiligen Heimatland ist und ob Rückkehrprojekte zur Wiedereingliederung oder andere Finanzierungshilfen genutzt werden können. „Unser Ziel ist es, den Menschen eine sichere, würdevolle Heimkehr zu ermöglichen“, verdeutlicht sie. Das Beratungsangebot ist dabei freiwillig, völlig unverbindlich und unterliegt der Schweigepflicht. Gespräche sind sowohl am Standort in Schwäbisch Hall-Hessental (Karl-Kurz-Straße 44) als auch telefonisch möglich. Zur Terminvereinbarung genügen ein Anruf (0791 / 755-7968) oder eine E-Mail an H.Kunz(@)LRASHA.de.

„Im Beratungsgespräch ist es zunächst sehr wichtig, die eigenen Ressourcen und den Hilfebedarf ausgiebig zu klären“, erläutert Kunz. Denn jeder Mensch, der die Beratung aufsucht, bringt natürlich auch seine eigene Geschichte und individuelle Voraussetzungen für eine potenzielle Rückkehr mit.

Der Unterstützungsbedarf kann so zum Beispiel die Organisation einer Wohnung oder deren Ausstattung, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche oder einer Existenzgründung sowie die Regelung sozialer und medizinischer Angelegenheiten umfassen. Unter Umständen geht es auch ganz konkret um Leistungen, die die Ausreise selbst betreffen. „Manchmal muss für diese nämlich zunächst ein gültiges Ausreisedokument bei den Konsulaten oder Botschaften beschafft werden“, gibt Heidemarie Kunz Einblick in ihr Tun. Darüber hinaus informiert sie auch zu Hilfsprojekten, die gegebenenfalls in den Heimatländern agieren. Oft gibt es vor Ort Ansprechpartner, die ebenfalls schon von Deutschland aus kontaktiert werden können.

Die Begleitung der Klienten setzt im Rückkehrberatungsprozess interkulturelle Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen voraus. „Hinter jeder Anfrage steht ein Mensch mit Wünschen, Ängsten, Hoffnungen und Unsicherheiten“, weiß Kunz. Umso mehr Wert liegt sie auf die bedarfsgerechte und umfassende Beratung. Denn durch sie kann eine nachhaltige Reintegration im Heimatland begründet werden.

Info
Seit dem 1. August 2015 gibt es im Landkreis Schwäbisch Hall eine Beratungsstelle mit dem Angebot der Rückkehrberatung. Dort werden Drittstaatsangehörige unabhängig von ihrem asylrechtlichen Status beraten. Bislang wurden die Beratungen von Geflüchteten aus nahezu allen Herkunftsländern genutzt. Die Ratsuchenden kamen aus afrikanischen, asiatischen und südosteuropäischen Ländern.
Bei der Vorbereitung einer freiwilligen Rückkehr werden häufig auch Familienmitglieder, Freunde oder ehrenamtliche Helfer miteinbezogen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Flüchtlingsbetreuern in der Gemeinschaftsunterkunft oder mit den Integrationsmanagern hat sich bewährt.
Weitere Informationen gibt es im Netz unter www.integration-sha.de
Das Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert sowie gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Projektmitarbeiterin Frau Kunz beweist während der Beratungsgespräche interkulturelle Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen. Foto: Landratsamt
Projektmitarbeiterin Frau Kunz beweist während der Beratungsgespräche interkulturelle Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen. Foto: Landratsamt

Hinweis

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