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Zulassungsstelle: "i-Kfz" - Was ist das?

[Artikel vom 26.07.2022]

Im letzten Teil der dreiteiligen Artikelserie über die Zulassungsstellen des Landkreises Schwäbisch Hall, erläutert Fachbereichsleiter Markus Wirth im Kurzinterview, was sich hinter dem Begriff „i-Kfz“ verbirgt.

Herr Wirth, „i-Kfz“ klingt ganz schön futuristisch. Was ist das?
Das Kürzel „i-Kfz“ steht für internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung. Es geht also um die Digitalisierung des Zulassungsprozesses.

Das bedeutet?
Wollte ich bisher einen Pkw anmelden, stand für mich klassisch immer noch der Besuch der Zulassungsstelle in Schwäbisch Hall oder Crailsheim auf dem Programm. Mit i-Kfz können Autobesitzer ihr Fahrzeug jetzt aber auch bequem von Zuhause aus an-, um- oder abmelden. Lange Wege zur Behörde sowie Aufenthalte im Warteraum könnten damit also der Vergangenheit angehören.

Wird das demnach auch im Landkreis Schwäbisch Hall angeboten?
Ja. Die internetbasierte Zulassung ist direkt über die Startseite unserer Homepage www.LRASHA.de erreichbar. Der Zulassungsvorgang kann dort grundsätzlich 24/7 gestartet werden. Der Nutzer wird in einfachen Schritten durch den gesamten Online-Prozess geführt. Auch über die jeweiligen Voraussetzungen und benötigte Unterlagen wird in dem Formular aufgeklärt.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um i-Kfz nutzen zu können?
Ganz grundsätzlich können nur natürliche Personen das Online-Portal nutzen, die ihren Wohnsitz innerhalb des Zulassungsbezirks haben (außer bei der Außerbetriebsetzung). Das bedeutet, wer das i-Kfz-Angebot im Landkreis Schwäbisch Hall nutzen möchte, muss auch in unserem Landkreis wohnhaft sein. Das Fahrzeug wiederum muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein. Außerdem dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen und auch keine Kfz-Steuerrückstände bestehen.

Und welche Unterlagen brauche ich, um beispielsweise eine Neuzulassung bei einem nagelneuen Fahrzeug vorzunehmen?
Ein wichtiges Dokument ist ein Ausweis mit freigeschalteter Identitätsfunktion. Das kann ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sein. Dazu wird ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) gebraucht. Ebenso notwendig sind aber auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode und eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.). Da bei der Zulassung auch Gebühren anfallen, sollte zudem die eigene IBAN-Nummer parat liegen.

Was passiert, nachdem ich den Online-Antrag ausgefüllt habe?
Der Antrag wird nun noch durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle geprüft. Der Zulassungs- inklusive Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben werden von der Behörde postalisch versendet. Der Plakettenträger muss dann nur noch am Kennzeichen aufgebracht werden. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von dem versandten Bescheid. Dieser ist gesetzlich in der Regel drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Info
Das Kürzel „i-Kfz“ steht für internetbasiert Kraftfahrzeugzulassung. Das Projekt wurde zum 1. Oktober 2019 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem Ziel aufgesetzt, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen. Mit den Online-Diensten haben Bürgerinnen und Bürger von Zuhause aus die Möglichkeit, ihr Fahrzeug abzumelden, unter i-Kfz Stufe 3 wieder zuzulassen, eine Neuzulassung vorzunehmen oder ein Fahrzeug aufgrund Halterwechsels umzuschreiben. Die Bearbeitungszeit kann nach § 15f Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bis zu drei Werktage dauern.

Hinweis

Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.

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