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Einschränkung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst lässt Alarmglocken für Kliniken läuten

[Artikel vom 25.10.2023]

Landkreis. „Die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts lässt bei allen Krankenhausträgern die Alarmglocken läuten“, so Landrat Gerhard Bauer zu den dadurch erwarteten Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. „Der etablierte Bereitschaftsdienst durch die niedergelassenen Arztpraxen ist auch im Landkreis Schwäbisch Hall eine unverzichtbare Säule für die ambulante medizinische Patientenversorgung. Bricht dessen Leistungsfähigkeit ein, drohen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser überlaufen zu werden."
 
Was das in der Konsequenz bedeutet, ist für den Landrat klar, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH ist, die das Klinikum in Crailsheim betreibt: Die zeitliche Einschränkung des Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Ärzte führt zu einer zusätzlichen Belastung der Notfall-Ambulanzen der Krankenhäuser. Dort kann nicht von heute auf morgen das Personal aufgestockt werden und die Bereitschaft des Personals, immer mehr Überstunden zu leisten, hat Grenzen. In den Notfallambulanzen der Krankenhäuser kann auch nur geklärt werden, ob ein Notfall gegeben und Behandlungen sofort erforderlich sind. Ist das nicht der Fall, muss aufgrund der systemisch vorgegebenen Sektorentrennung im Gesundheitssystem vom Krankenhaus an die niedergelassenen Ärzte zur Weiterbehandlung überwiesen werden.
 
Durch die Kürzung der Bereitschaftsdienste der niedergelassenen Ärzte werden die Wartezeiten für die Patienten immer länger. Die Problematik war bekannt. Es hätte eine patientenorientierte Übergangslösung gesucht und gefunden werden müssen. Das MVZ in Crailsheim erfüllt die Sozialversicherungspflicht durch Anstellung der Poolärzte/innen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg könnte wenigstens das Honorar für die Notdienste erhöhen, um die Mehrkosten für die Arbeitgeber, MVZ oder jede einzelne niedergelassene Praxis auszugleichen.
 
„Die Forderung von Sozialminister Manne Lucha, des Landkreistags und des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft nach einer umgehenden Gesetzesänderung auf Bundesebene unterstütze ich voll und ganz“, teilt Landrat Bauer mit und ergänzt: „Gesetzesänderungen brauchen aber Zeit. Um diese zu überbrücken, müssen von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg mit Unterstützung der Politik Zwischenlösungen gefunden werden, damit der ärztliche Bereitschaftsdienst verlässlich und ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden kann.“

Hinweis

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