Landkreis Schwäbisch Hall

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Hinweis

Für die Zulassungsstellen Schwäbisch Hall und Crailsheim ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Internetbasierte Zulassung (i-Kfz)

Mit den Online-Diensten können Sie als Bürger von zu Hause aus, Ihr Fahrzeug online abmelden, unter i-Kfz Stufe 4 wieder zulassen, eine Neuzulassung vornehmen oder ein Fahrzeug aufgrund Halterwechsel umschreiben.

Damit Sie das onlinebasierte Zulassungsverfahren nutzen können, benötigen Sie folgende Grundvoraussetzungen:
•    Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
•    Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
•    Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
•    Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)


Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Zur internetbasierten Zulassung (i-Kfz):
Zulassung (ZL)
Außerbetriebsetzung (AB)

Zur internetbasierten Leasingbriefauskunft:
Leasingbriefauskunft anfordern

Weitere Informationen