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bzw.Die Ämter Schnellübersicht des Landratsamtes Schwäbisch Hall sehen Sie hier auf einen Blick.
Für die Zulassungsstellen Schwäbisch Hall und Crailsheim ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
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Die Gebühr für die Reservierung eines Kennzeichens beträgt 12,80 EUR. Es handelt sich hierbei um eine bundeseinheitliche Gebühr. Sie ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu entrichten.
Die Online-Reservierung des Kennzeichens gilt für 180 Tage. Reservierungen, deren Einträge unvollständig oder nicht plausibel sind, können von der Zulassungsstelle gelöscht werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht nicht.
Wenn Sie ein vorher auf Sie zugelassenes Fahrzeug wieder mit dem gleichen Kennzeichen über i-Kfz auf sich zulassen wollen, ist bei der Kennzeichenreservierung als PIN die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) einzutragen. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) für die Wiederzulassung reserviert wurde und diese Reservierung noch gültig ist.
Durch die Wiedereinführung des Unterscheidungszeichens CR- und BK-Kennzeichen können alle Einwohner und Unternehmen mit Hauptwohnung oder Sitz im Landkreis Schwäbisch Hall zwischen den drei Unterscheidungszeichen SHA, CR und BK wählen.
Ausgabe der CR-Kennzeichen seit dem 28.03.2014.
Ausgabe der BK-Kennzeichen seit dem 01.09.2018.
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