Die Reduzierung der Abfallmengen und die umweltgerechte Abfallentsorgung bzw. Verwertung getrennt erfasster Wertstoffe zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall. Oberste Priorität hat die Abfallvermeidung. Um hierzu Anreize zu geben, ist bereits im Jahr 1993 die mengenbezogene Müllgebühr eingeführt worden.
Die Abfallverwertung ist ein wichtiger Grundsatz des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Schwäbisch Hall. Im Landkreis Schwäbisch Hall besteht eine durch Satzung bestimmte Trennpflicht für Wertstoffe an der Anfallstelle. Bereits in den Haushalten und in den Betriebsstätten erfolgt die gesonderte Erfassung verwertbarer Stoffe. Zur sachgerechten Entsorgung bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall eine breite Palette von Möglichkeiten.
Eine umweltschonende Abfallentsorgung steht immer im Vordergrund.
Das Abfallwirtschaftsamt arbeitet für eine ökologische und ökonomisch sinnvolle Entsorgung.