Im Kommunalwald übt das Forstamt die Betriebsleitung aus. Weiterhin kann gegen Kostenbeitrag die Beförsterung durch einen Revierleiter erfolgen.
Dienstleistungen für private Waldbesitzer erbringt das Forstamt durch Beratung, Betreuung, technische Hilfe und Mitwirkung bei der Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft.
Die Beratung umfasst alle Fragen des Waldbesitzers, die den Wald und dessen Bewirtschaftung betreffen und ist kostenfrei. Der Privatwaldbesitzer kann sich somit z.B. über Holzernte, die standortgerechte Baumartenwahl, Schutz gegen Forstschädlinge, Durchforstungen, Wegebau und Sortimentsaushaltung informieren.
Im Gegensatz zur Beratung ist die Betreuung kostenpflichtig. Sie wird nach aktuellen Kostensätzen der Privatwaldverordnung abgerechnet. Zur Betreuung gehören z.B. Holzauszeichnen, Organisation der Holzernte und der Holzverkauf über das Forstamt (Nadelstammholz für Nichtstaatswald wird seit dem 01.09.2015 nicht mehr über das Forstamt, sondern über die Holzverkaufsstelle des Landratsamts Schwäbisch Hall verkauft).
Für die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft ist das Forstamt Ansprechpartner von der Antragstellung bis zur Fördermittelzusage (in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium). Die Beratung erfolgt kostenlos. Unterlagen zur forstlichen Förderung (Rechtsgrundlage, Antragsformular, Merkblätter) stehen online zur Verfügung. Eine Kurzübersicht über die forstlichen Fördertatbestände können Sie hier einsehen.
Die technische Hilfe umfasst die Unterstützung des Waldbesitzers bei Maßnahmen, die er durch eigene Kapazitäten nicht erfüllen kann. Dazu gehören z.B. die Mithilfe durch forstliches Personal bei der Holzernte oder der Maschineneinsatz.