Landkreis Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

A-a a-A
Menü schließen

Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

Weiter zur Rubrik "Formulare A-Z & Infoblätter"

Informationen zum Jugendamt

Das Jugendamt gliedert sich in folgende Fachbereiche:

Kontakt & Öffnungszeiten

Amtsleiterin:
Nicole Fuchs
E-Mail schreiben

 

Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7660 

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Das Jugendamt gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:

Fachbereich 21.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Mitarbeiter/-innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind zuständig für die Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Zu nennen sind hier insbesondere:
•    Teilnahmebeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen (Kindergar-ten, Kinderkrippe)
•    Hilfen zur Erziehung in Form von flexiblen Hilfen, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung
•    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
•    Hilfe für junge Volljährige

Bei einer möglichen Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch von Kin-dertageseinrichtungen ist zu prüfen, inwieweit dem Kind und den Eltern eine Kos-tenbeteiligung aus dem Einkommen zumutbar ist. Für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetz-buch XII, Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme dieser Kosten.

Bei Gewährung von vollstationären oder teilstationären Jugendhilfeleistungen er-folgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe eine Prüfung, inwieweit sich die jungen Menschen selbst und deren Eltern an den entstehenden Kosten beteiligen können.

Informationen und Anträge finden Sie unter Formulare A-Z

Fachbereichsleitung:
Frau Roswitha Schust
E-Mail schreiben 

Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7660
 

 

Fachbereich 21.2 Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Fachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst bietet Hilfe und Unterstützung für Eltern, Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei:

  • Konfliktsituationen und Erziehungsproblemen,  wie z.B. bei Trennung und Scheidung der Eltern- 
  • der Suche nach passgenauen Hilfen zur Erziehung , wie z.B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe und psychologischer Beratung   
  • der Vermittlung von geeigneten Angeboten.  
  • der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen   
  • der Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht

Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes verschaffen sich bei Anhaltspunkten über eine mögliche Kindeswohlgefährdung erforderliche Informationen um die Gefährdung ab zu klären und gegebenenfalls notwenige Schutz und Interventionsmaßnahme zu veranlassen.

Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten, liegt im Zentrum unsere Arbeit.

Fachbereichsleitung:
Frau Jana Horlacher
E-Mail schreiben

Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7279

Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5145
 

Fachbereich 21.3 Besondere Soziale Dienste

Der Fachbereich besteht aus vier Fachdiensten

Fachdienst Pflegekinder/Adoptionsvermittlungsstelle 

Der Fachdienst Pflegkinder/Adoptionsvermittlung ist zuständig, wenn Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.

Aufgaben:

  • Überprüfung und Qualifizierung von Pflegeelternbewerbern Informationsflyer)
  • Überprüfung und Qualifizierung von Adoptivelternbewerbern
  • Vermittlung eines Pflegekindes in die geeignete Pflegefamilie sowie Vermittlung der verlassenen oder zur Adoption freigegebenen Kinder in geeignete Familien bei Inlands- wie Auslandsadoptionen
  • Beratung und Begleitung von Pflegefamilien und deren Pflegekinder v.a. bei der Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses und der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie (auch in Krisensituationen)
  • Beratung und Begleitung von abgebenden Eltern, aufnehmenden Adoptiveltern sowie der Adoptierten
  • Stiefkindadoptionen


Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Begleitung und Beratung junger Menschen  im Alter von 14 bis 21 Jahre, die straffällig geworden sind, während des Strafverfahrens (auch bei Gerichtsverhandlungen) und bei Bedarf darüber hinaus
  • Einbringen von erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte bei Staatsanwaltschaften und Gerichten
  • Empfehlung und Vermittlung ambulanter Hilfen und anderer Maßnahmen nach dem Jugendgerichtgesetz
  • Beteiligung bei allen Haftentscheidungssachen

Fachbereichsleitung:
Frau Monika Bleicher
E-Mail schreiben

Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7279

Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5145
 

Fachdienst Kindertagesbetreuung

Die MitarbeiterInnen des Fachdienstes sind für folgende Bereiche zuständig:

  • Beratung von Kindertageseinrichtungen der Städten und Gemeinden sowie andere Kooperationspartner
  • Beratung pädagogischer Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen
  • Überprüfung und Qualifizierung von Betreuungs- und Kindertagespflegekräften
  • Vermittlung zwischen abgebenden Eltern und Tageseltern
  • Beratung und Begleitung von Tagesmüttern/-vätern sowie Eltern bzgl. Betreuungsmöglichkeiten (Homepage, Informationsbroschüre, Handbuch, Anträge)

Der Fachdienst informiert über die Tätigkeit als Tagesmutter sowie über die verschiedenen Aspekte der Kindertagespflege im Landkreis Schwäbisch Hall. Näheres hierzu ist unserer Homepage zu entnehmen.


Fachdienst Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind Angebote, die sich an werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren richten.
Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen (z.B. Gesundheitswesen und Jugendhilfe) arbeiten zusammen, um Eltern bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen.
Näheres hierzu ist unserer Homepage zu entnehmen.  

Landesprogramm STÄRKE

Fachbereichsleitung:
Frau Julia Holdreich
E-Mail schreiben

Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7976

Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 0791 755-7976

Fachbereich 21.4 Prävention/Förderung

Der Fachbereich umfasst die Arbeitsfelder

Suchthilfesteuerung und –koordination: Der Kommunale Suchtbeauftragte und Geschäftsführer des Suchthilfenetzes im Landkreis Schwäbisch Hall ist zentrale Anlaufstelle für die Planung und Koordination der im Landkreis bestehende Hilfen.

Jugend-Sucht-Beratungsstelle: Für junge Menschen bis 27 Jahren mit Problemen durch Suchtmittel oder Suchtverhalten und ihnen nahestehenden Menschen (Angehörige, Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Ausbilder etc. ist ein breites Unterstützungsangebot verfügbar: Prävention (siehe auch „Präventionsbausteine“), Beratung und Vermittlung in Therapieeinrichtungen, Behandlungsangebote in der Beratungsstelle, Fortbildungsangebote für Multiplikator/innen Homepage Suchthilfenetz.

Mobile Jugendarbeit für junge Menschen mit Migrationshintergrund

Schulsozialarbeit mit sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten an den beruflichen Schulen des Landkreises.

Jugendarbeit Jugendschutz mit dem Referenten für Jugendarbeit und Beauftragten für den Jugendschutz, Dietmar Winter, mit folgenden Schwerpunkte:
 

  • Förderkonzept „Kommunale Jugendarbeit“: Unterstützung von Gemeindeverwaltungen bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, regelmäßige Fachberatung der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit vor Ort, die Organisation von Erfahrungsaustausch auf überörtlicher Ebene, landkreisweite Fortbildungsangebote, die Abwicklung der finanziellen Förderung.
  • Durchführung der Kinderkinoreihe „Filmkiste": Die "Fimkiste" wird in den Monaten Oktober-Mai jeden Jahres in verschiedenen Gemeinden im Landkreis geöffnet. Es stehen attraktive Kinderfilme auf dem Programm, die in Kooperation mit der Fachschule für Sozialpädagogik an der Eugen Grimminger Schule in Crailsheim, zuständig für die medienpädagogische Begleitaktionen im Rahmen der Filmkiste, gezeigt werden.
  • Jugendschutz: In  Fortbildungen, Informationsveranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen werden Fragen zum Thema "Jugendschutz" für Eltern und Interessierte, in Schulen, Bildungseinrichtungen und Öffentlichkeit behandelt. Die Prävention von Gewalt, Gefährdungen durch Medien (Soziale Netze, Handy, Computerspiele), Mitwirkung am Landesmediennetzwerk der Aktion Jugendschutz Stuttgart gehören ebenso dazu, wie die Initiative „Festkultur“ gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen bei öffentlichen Veranstaltungen.
  • Präventionsbausteine: Als besondere Serviceleistung können Kindertagesstätten und Schulen in einer Datenbank „Präventionsbausteine“ Präventionsmaßnahmen und ihre Anbieter in den Bereichen Gewalt, Sucht, Medien und Sonstige finden.
  • Weitere jugendkulturelle und sportliche Aktivitäten ergänzen das Angebot.

Weiter zur Homepage der Präventionsbausteine (Sucht, Gewalt, Medien, Sonstiges)

Fachbereichsleitung:
Herr Thomas Feil
E-Mail Herr Feil
E-Mail Jugend-Suchtberatung 

Standort Schwäbisch Hall
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7920

Standort Crailsheim
Schillerstraße 8
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5812

Fachbereich 21.5 Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Der Fachbereich 21.5 umfasst
    Erziehungs- und Familienberatung
•    Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen, Jungen und jungen Erwachsenen
•    Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt


Die Beratung ist streng vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenfrei.

An die Erziehungs- und Familienberatungsstelle können sich alle Mitglieder einer Familie wenden:

z. B. wenn Eltern
•    lernen möchten, besser mit ihren Kindern umzugehen
•    Erziehungsprobleme haben oder Fragen zur Entwicklung ihres Kindes
•    in Lebenskrisen stecken und überfordert sind
•    in Trennungs-/Scheidungskonflikte verstrickt sind, die sich auf die Kinder auswirken

z. B. wenn Kinder
•    in der Schule Schwierigkeiten haben
•    unter Ängsten leiden oder aggressiv sind
•    keinen Kontakt zu Gleichaltrigen finden

z. B. wenn Jugendliche
•    Schwierigkeiten mit sich selbst und anderen haben
•    nicht mehr weiterwissen
•    wenn es Schulprobleme gibt

Ein Team aus ErziehungsberaterInnen, FamilientherapeutInnen und einer Psychologin bietet Beratung an. Auch Personen aus sozialen Einrichtungen wie z. B. LehrerInnen, SozialpädagogInnen, ÄrztInnen und weitere Fachkräfte können sich an die Beratungsstelle wenden.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist über die beiden Sekretariate in Schwäbisch Hall und Crailsheim zu erreichen:

Standort Schwäbisch Hall
Schillerstraße 40
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-6213
E-Mail schreiben

Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5252
Fax: 07951 492-5259
E-Mail schreiben


Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewaltan Mädchen, Jungen und jungen Erwachsenen unterstützt und berät Betroffene und ihre Angehörigen…
•    bei der Vermittlung geeigneter Hilfen und Informationen
•    bei der Vernetzung und Vermittlung von Kooperationspartnern
•    bei der Vermittlung von Präventionsangeboten

Telefonische Sprechzeiten sind in der Regel:
Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 10.30 Uhr unter 0791 755-6262
oder per E-Mail:
fachberatungsstelle(@)LRASHA.de


Die Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt unterstützt und berät Betroffene ab 21 Jahren und ihre Angehörigen.

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag und Freitag von 9.30 bis 11 Uhr unter 0791 755-6161
oder per E-Mail:beratung-gegen-gewalt(@)LRASHA.de

Fachbereichsleitung:
Frau Dorothea Klingner
E-Mail schreiben

Weiter zur Homepage der Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Fachbereich 21.6 Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften/Unterhaltsvorschuss

Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgeberechtigt sind oder in dessen Obhut sich das Kind befindet, können beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Weitere Informationen über die Beistandschaft können Sie der Broschüre „Die Beistandschaft“ entnehmen.

Die Mitarbeiter/-innen der Beistandschaft nehmen auch Beurkundungen zur Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung, Sorgeerklärung und Unterhalts-verpflichtung vor.

Weitere Informationen über die Vaterschaft und das Sorgerecht können Sie der Broschüre „Das Kindschaftsrecht“ entnehmen.

Sie können uns online die benötigten Unterlagen zuschicken. Wir prüfen vorab Ihre Angaben und vereinbaren mit Ihnen dann einen Termin. Die Urkunde wird vor dem Termin erstellt, um Wartezeiten zu reduzieren.
Unterlagen für eine Beurkundung zur Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung, Sorgeerklärung einreichen
Unterlagen für eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung einreichen

Nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mütter können auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten (§58a SGB VIII). Sie können die Auskunft telefonisch, schriftlich oder über nachfolgenden Link beantragen.
schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Wenn Eltern rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen, kann das Familiengericht dem Jugendamt die Amtsvormundschaft übertragen.
Das Jugendamt bestellt dann eine/n Mitarbeiter/-in als Amtsvormund, der die Pflege und
Erziehung des anvertrauten Kindes persönlich fördert und als sein gesetzlicher Vertreter zum Wohl des Kindes grundsätzliche Entscheidungen trifft.

Wird lediglich ein Teil des Sorgerechtes entzogen, führt das Jugendamt eine Pflegschaft.


Bei der Unterhaltsvorschusskasse erfolgt die Sicherstellung des Unterhaltes von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommt.

Beim Unterpflichtigen wird die Unterhaltsvorschussleistung wieder zurückgefordert.

Weitere Informationen über den Unterhaltsvorschuss können Sie der Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ entnehmen.

Informationen und Anträge zum Unterhaltsvorschuss finden Sie unter Formulare A-Z


Fachbereichsleitung:
Herr Torsten Wild
E-Mail schreiben 

Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7660
 

 

Kinderschutz im Ehrenamt gemäß § 72a SGB VIII

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von ehrenamtlicher Vereinstätigkeit wird deutlich verstärkt. Vereine, Verbände und Einrichtungen müssen dafür sorgen, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Personen in der Jugendarbeit tätig sind oder eingestellt werden, die bestimmte Straftaten begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden (siehe auch Mustervereinbarung unten).
Diesem Ziel dient der Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Verein, Verband oder der Einrichtung, die Ehrenamtliche in der Jugendarbeit einsetzt, und dem Jugendamt.

Grundlage hierfür ist der Paragraph 72a Abs. 2, 4 SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen - des Bundeskinderschutzgesetzes. Als Instrument sieht das Gesetz das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor. Bei jeder Tätigkeit von Ehrenamtlichen soll allerdings unterschieden werden, ob nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts eine Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses besteht.

§72a Muster zum Vereinbarungsabschluss

 

Die Präsentation zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mit Erläuterungen zum Vereinbarungsabschluss finden Sie hier.

Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

Weiter zur Rubrik "Formulare A-Z & Infoblätter"