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bzw.Schwäbisch Hall
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr
Außenstellen Crailsheim
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Mittwoch:
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Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".
Das Jugendamt gliedert sich in folgende Fachbereiche:
Amtsleiterin:
Nicole Fuchs
E-Mail schreiben
Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7660
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Das Jugendamt gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Die Mitarbeiter/-innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind zuständig für die Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Zu nennen sind hier insbesondere:
• Teilnahmebeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen (Kindergar-ten, Kinderkrippe)
• Hilfen zur Erziehung in Form von flexiblen Hilfen, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung
• Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
• Hilfe für junge Volljährige
Bei einer möglichen Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch von Kin-dertageseinrichtungen ist zu prüfen, inwieweit dem Kind und den Eltern eine Kos-tenbeteiligung aus dem Einkommen zumutbar ist. Für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetz-buch XII, Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme dieser Kosten.
Bei Gewährung von vollstationären oder teilstationären Jugendhilfeleistungen er-folgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe eine Prüfung, inwieweit sich die jungen Menschen selbst und deren Eltern an den entstehenden Kosten beteiligen können.
Informationen und Anträge finden Sie unter Formulare A-Z
Fachbereichsleitung:
Frau Roswitha Schust
E-Mail schreiben
Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7660
Der Fachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst bietet Hilfe und Unterstützung für Eltern, Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei:
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes verschaffen sich bei Anhaltspunkten über eine mögliche Kindeswohlgefährdung erforderliche Informationen um die Gefährdung ab zu klären und gegebenenfalls notwenige Schutz und Interventionsmaßnahme zu veranlassen.
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten, liegt im Zentrum unsere Arbeit.
Fachbereichsleitung:
Frau Jana Horlacher
E-Mail schreiben
Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7279
Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5145
Der Fachbereich besteht aus vier Fachdiensten
Fachdienst Pflegekinder/Adoptionsvermittlungsstelle
Der Fachdienst Pflegkinder/Adoptionsvermittlung ist zuständig, wenn Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.
Aufgaben:
Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren
Fachbereichsleitung:
Frau Monika Bleicher
E-Mail schreiben
Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7279
Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5145
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Die MitarbeiterInnen des Fachdienstes sind für folgende Bereiche zuständig:
Der Fachdienst informiert über die Tätigkeit als Tagesmutter sowie über die verschiedenen Aspekte der Kindertagespflege im Landkreis Schwäbisch Hall. Näheres hierzu ist unserer Homepage zu entnehmen.
Fachdienst Frühe Hilfen
Frühe Hilfen sind Angebote, die sich an werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren richten.
Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen (z.B. Gesundheitswesen und Jugendhilfe) arbeiten zusammen, um Eltern bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen.
Näheres hierzu ist unserer Homepage zu entnehmen.
Landesprogramm STÄRKE
Fachbereichsleitung:
Frau Julia Holdreich
E-Mail schreiben
Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7976
Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 0791 755-7976
Der Fachbereich umfasst die Arbeitsfelder
Suchthilfesteuerung und –koordination: Der Kommunale Suchtbeauftragte und Geschäftsführer des Suchthilfenetzes im Landkreis Schwäbisch Hall ist zentrale Anlaufstelle für die Planung und Koordination der im Landkreis bestehende Hilfen.
Jugend-Sucht-Beratungsstelle: Für junge Menschen bis 27 Jahren mit Problemen durch Suchtmittel oder Suchtverhalten und ihnen nahestehenden Menschen (Angehörige, Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Ausbilder etc. ist ein breites Unterstützungsangebot verfügbar: Prävention (siehe auch „Präventionsbausteine“), Beratung und Vermittlung in Therapieeinrichtungen, Behandlungsangebote in der Beratungsstelle, Fortbildungsangebote für Multiplikator/innen Homepage Suchthilfenetz.
Mobile Jugendarbeit für junge Menschen mit Migrationshintergrund
Schulsozialarbeit mit sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten an den beruflichen Schulen des Landkreises.
Jugendarbeit Jugendschutz mit dem Referenten für Jugendarbeit und Beauftragten für den Jugendschutz, Dietmar Winter, mit folgenden Schwerpunkte:
Weiter zur Homepage der Präventionsbausteine (Sucht, Gewalt, Medien, Sonstiges)
Fachbereichsleitung:
Herr Thomas Feil
E-Mail Herr Feil
E-Mail Jugend-Suchtberatung
Standort Schwäbisch Hall
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7920
Standort Crailsheim
Schillerstraße 8
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5812
Der Fachbereich 21.5 umfasst
• Erziehungs- und Familienberatung
• Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen, Jungen und jungen Erwachsenen
• Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt
Die Beratung ist streng vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenfrei.
An die Erziehungs- und Familienberatungsstelle können sich alle Mitglieder einer Familie wenden:
z. B. wenn Eltern
• lernen möchten, besser mit ihren Kindern umzugehen
• Erziehungsprobleme haben oder Fragen zur Entwicklung ihres Kindes
• in Lebenskrisen stecken und überfordert sind
• in Trennungs-/Scheidungskonflikte verstrickt sind, die sich auf die Kinder auswirken
z. B. wenn Kinder
• in der Schule Schwierigkeiten haben
• unter Ängsten leiden oder aggressiv sind
• keinen Kontakt zu Gleichaltrigen finden
z. B. wenn Jugendliche
• Schwierigkeiten mit sich selbst und anderen haben
• nicht mehr weiterwissen
• wenn es Schulprobleme gibt
Ein Team aus ErziehungsberaterInnen, FamilientherapeutInnen und einer Psychologin bietet Beratung an. Auch Personen aus sozialen Einrichtungen wie z. B. LehrerInnen, SozialpädagogInnen, ÄrztInnen und weitere Fachkräfte können sich an die Beratungsstelle wenden.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist über die beiden Sekretariate in Schwäbisch Hall und Crailsheim zu erreichen:
Standort Schwäbisch Hall
Schillerstraße 40
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-6213
E-Mail schreiben
Standort Crailsheim
In den Kistenwiesen 2a
74564 Crailsheim
Fon: 07951 492-5252
Fax: 07951 492-5259
E-Mail schreiben
Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewaltan Mädchen, Jungen und jungen Erwachsenen unterstützt und berät Betroffene und ihre Angehörigen…
• bei der Vermittlung geeigneter Hilfen und Informationen
• bei der Vernetzung und Vermittlung von Kooperationspartnern
• bei der Vermittlung von Präventionsangeboten
Telefonische Sprechzeiten sind in der Regel:
Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 10.30 Uhr unter 0791 755-6262
oder per E-Mail:fachberatungsstelle(@)LRASHA.de
Die Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt unterstützt und berät Betroffene ab 21 Jahren und ihre Angehörigen.
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag und Freitag von 9.30 bis 11 Uhr unter 0791 755-6161
oder per E-Mail:beratung-gegen-gewalt(@)LRASHA.de
Fachbereichsleitung:
Frau Dorothea Klingner
E-Mail schreiben
Weiter zur Homepage der Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgeberechtigt sind oder in dessen Obhut sich das Kind befindet, können beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Weitere Informationen über die Beistandschaft können Sie der Broschüre „Die Beistandschaft“ entnehmen.
Die Mitarbeiter/-innen der Beistandschaft nehmen auch Beurkundungen zur Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung, Sorgeerklärung und Unterhalts-verpflichtung vor.
Weitere Informationen über die Vaterschaft und das Sorgerecht können Sie der Broschüre „Das Kindschaftsrecht“ entnehmen.
Sie können uns online die benötigten Unterlagen zuschicken. Wir prüfen vorab Ihre Angaben und vereinbaren mit Ihnen dann einen Termin. Die Urkunde wird vor dem Termin erstellt, um Wartezeiten zu reduzieren.
Unterlagen für eine Beurkundung zur Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung, Sorgeerklärung einreichen
Unterlagen für eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung einreichen
Nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mütter können auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten (§58a SGB VIII). Sie können die Auskunft telefonisch, schriftlich oder über nachfolgenden Link beantragen.
schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Wenn Eltern rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen, kann das Familiengericht dem Jugendamt die Amtsvormundschaft übertragen.
Das Jugendamt bestellt dann eine/n Mitarbeiter/-in als Amtsvormund, der die Pflege und
Erziehung des anvertrauten Kindes persönlich fördert und als sein gesetzlicher Vertreter zum Wohl des Kindes grundsätzliche Entscheidungen trifft.
Wird lediglich ein Teil des Sorgerechtes entzogen, führt das Jugendamt eine Pflegschaft.
Bei der Unterhaltsvorschusskasse erfolgt die Sicherstellung des Unterhaltes von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommt.
Beim Unterpflichtigen wird die Unterhaltsvorschussleistung wieder zurückgefordert.
Weitere Informationen über den Unterhaltsvorschuss können Sie der Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ entnehmen.
Informationen und Anträge zum Unterhaltsvorschuss finden Sie unter Formulare A-Z
Fachbereichsleitung:
Herr Torsten Wild
E-Mail schreiben
Standort Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7660
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von ehrenamtlicher Vereinstätigkeit wird deutlich verstärkt. Vereine, Verbände und Einrichtungen müssen dafür sorgen, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Personen in der Jugendarbeit tätig sind oder eingestellt werden, die bestimmte Straftaten begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden (siehe auch Mustervereinbarung unten).
Diesem Ziel dient der Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Verein, Verband oder der Einrichtung, die Ehrenamtliche in der Jugendarbeit einsetzt, und dem Jugendamt.
Grundlage hierfür ist der Paragraph 72a Abs. 2, 4 SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen - des Bundeskinderschutzgesetzes. Als Instrument sieht das Gesetz das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor. Bei jeder Tätigkeit von Ehrenamtlichen soll allerdings unterschieden werden, ob nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts eine Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses besteht.
§72a Muster zum Vereinbarungsabschluss
Die Präsentation zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mit Erläuterungen zum Vereinbarungsabschluss finden Sie hier.
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Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".