Landkreis Schwäbisch Hall

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Interne Revision

Die Aufgaben der Internen Revision sind in der Gemeindeordnung (§§ 110-112) festgelegt und umfassen die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse, die Prüfung der Kassenvorgänge, die Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände und die Prüfung der Prüfgebiete je nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung. Zu diesen können unter anderem die Prüfung von Personalaufwendungen, Gewährung von Sozialhilfe oder Vergabe von öffentlichen Aufträgen gezählt werden. Es ist für die verschiedenen Fachämter beratend und unterstützend tätig, um Fehler zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu optimieren.

Die Interne Revision ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Es untersteht unmittelbar dem Landrat, nur so ist gewährleistet, dass die zu prüfenden Stellen keinen Einfluss auf das Prüfungsamt ausüben.

Bei der Internen Revision ist außerdem der behördliche Datenschutz angesiedelt und es koordiniert eingehende Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Landratsamt Schwäbisch Hall
Stab L2
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Interne Revision:
Amtsleiterin Karin Tairi
Fon: 0791 755-7316
Fax: 0791 755-97316
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