Landkreis Schwäbisch Hall

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Rechnungsprüfungsamt

Der Gesetzgeber hat die Landkreise verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Es untersteht unmittelbar dem Landrat; nur so ist gewährleistet, dass die zu prüfenden Stellen keinen Einfluss auf das Rechnungsprüfungsamt ausüben.

Aufgabe des Amtes ist unter anderem die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses, die Prüfung der Kassenvorgänge, die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände und die Prüfung der Prüfgebiete je nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung. Zum Abschluss der jährlichen Prüfung ist ein Schlussbericht zu erstellen. Dieser enthält eine Zusammenfassung der Prüfung und ist Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses des Landkreises durch den Kreistag.

Landratsamt Schwäbisch Hall
Stab L2
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Rechnungsprüfungsamt:
Amtsleiterin Karin Tairi
Fon: 0791 755-7316
Fax: 0791 755-97316
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