Landkreis Schwäbisch Hall

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Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

Weiter zur Rubrik "Formulare A-Z & Infoblätter"

Informationen zum Sozialamt

Das Sozialamt gewährt kommunale und staatliche Sozialleistungen. Darüber hinaus nimmt es die Aufgaben der Betreuungsbehörde, der Schuldnerberatung sowie die Aufgaben der Versorgungsverwaltung wahr.

Im Wesentlichen werden folgende Sozialhilfeleistungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) bearbeitet:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Folgende staatliche Sozialleistungen werden gewährt:

  • Wohngeld für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden ohne die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim
  • Schüler-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Aufstiegs-BAföG nach dem  Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
  • Soziales Entschädigungsrecht:
    • Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    • Zivildienstleistendeversorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)
    • Häftlingshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)
    • SED-Unrechtsbereinigung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG)
    • Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht:

  • Ausweise
  • Wertmarken
  • Parkerleichterungen für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in der Rubrik Formulare A-Z

Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall hat Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten in beim Betreuungsgericht anhängigen Verfahren zur Bestellung eines Betreuers. Ein rechtlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht nur dann bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
- Sozialamt -
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7710
Fax: 0791 755- 97710
E-Mail schreiben

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Amtsleiterin:
Jitka Mitlacher
Zimmer: 323
Fon: 0791/755-7231
Fax: 0791/755-97231
E-Mail schreiben

Ansprechpartner

Hilfe außer- und innerhalb von Einrichtungen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Rehabilitationsleistungen
    Der Landkreis Schwäbisch Hall bietet Rehabilitationsleistungen nach dem SGB IX an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei der Ansprechstelle gem. § 12 Abs. 1 SGB IX.
    E-Mail schreiben
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Kriegsopferfürsorge

Auskunft erhalten Sie im Zimmer 155
Fon: 0791 755-7710
Fax: 0791 755- 97710
E-Mail schreiben

Heranziehung Unterhaltspflichtiger:

Auskunft
Zimmer: 155
Fon: 0791 755-7422
Fax: 0791 755-97422
E-Mail schreiben

Schuldnerberatung:

Auskunft
Zimmer: 155
Fon: 0791 755-7422
Fax: 0791 755-97422
E-Mail schreiben

Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminabsprache.

Betreuungen:

Marga Kurr
Zimmer 160
Fon: 0791 755-7377
Fax: 0791 755-97377
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Betreuungsverein:

Michael Köhler
Marktstraße 10, 74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7480
Fax: 0791 755-97480
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Wohngeld:

(Für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig)

Susanne Dieterich
Zimmer: 164
Fon: 0791 755-7385
Fax: 0791 755-97385
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Bundesausbildungsförderung (SchülerBAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (MeisterBAföG):

Auskunft erhalten Sie im Zimmer 155
Fon: 0791 755-7710
Fax: 0791 755- 97710
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Schwerbehindertenrecht:

Jasmin Stecher
Zimmer: 131
Fon: 0791 755-7803
Fax: 0791 755-97804
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Parkerleichterung für Behinderte:

(Für Bewohner der kreisangehörigen Gemeinden. Die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim sind für ihren Bereich selbst zuständig)

Celine Frey
Zimmer 137
Fon: 0791 755-7812
Fax: 0791 755-97812
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Soziales Entschädigungsrecht:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Versorgungsamt-
Eppelheimer Str. 15
69115 Heidelberg
Fon: 06221 522-2888
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Seniorenbüro im Landratsamt Schwäbisch Hall

Das Seniorenbüro soll zur Vernetzung und Koordination der Angebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Schwäbisch Hall beitragen und die Städte und Gemeineden bei der (Weiter-) Entwicklung der Angebote für ältere Menschen des Landkreises unterstützen. Das Seniorenbüro arbeitet eng mit dem Kreisseniorenrat zusammen und iniitiert gemeinsam mit anderen Beteiligten Projekte, Fachtage und Veranstaltungen auf Kreisebene.
Die Fachkraft im Seniorenbüro übernimmt auch die Aufgabe der Altenhilfefachberatung und ist Ansprechpartner für die Leistungsanbieter im Landkreis.

Bärbel Hambalek
Zimmer: 005
Fon: 0791 755-7879
Fax: 0791 755-97879
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Sprechzeiten:
- telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten
- persönlich nur nach Terminabsprache

Hilfe für Kriminalitätsopfer:

WEISSER RING e.V.
Außenstelle Schwäbisch Hall
Karlheinz Bröllochs
Fon: 07973 1699730
Fax: 07973 5283
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Jobcenter:

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)  erhalten die  Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts sowie Leistungen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall.

Das Jobcenter hat seine Dienstsitze in Schwäbisch Hall und Crailsheim.

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Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
(für Berufstätige bis 18:00 Uhr)

Telefonische Kontaktzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Weitere Informationen

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08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

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Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

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