Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Gewinn für Politik, Wirtschaft, Verwaltung und die Gesellschaft insgesamt. Mit dem neuen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern. (Dieses ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löst das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.)
Die Chancen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes befasst sich demnach mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Behörde sowie im Rahmen ausgewählter Projekte, welche die gesellschaftliche Gleichstellung fördern.
Schwerpunkte ihrer Arbeit sind:
Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erstellung des Chancengleichheitsplans,
Anregung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Mitarbeit am internen Fortbildungsprogramm
Projekte und Maßnahmen für eine familienfreundliche Verwaltung und
Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten zu Themen der Chancengleichheit.
Aktuelle Projekte der Chancen- und Gleichstellungsbeauftragten des Landratsamtes sowie weitere Informationen können Sie hier finden.
Kontaktdaten:
Christina Ilg-Müller
Fon: 0791/755-7686 (hinterlassen Sie eine Nachricht, Sie werden zurückgerufen)
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