Landkreis Schwäbisch Hall

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Sicher Radfahren Teil 6: Zebrastreifen, Kreisverkehre und Aufstellstreifen

[Artikel vom 12.04.2024]

Zebrastreifen sind ausschließlich als Schutzzone für Fußgängerinnen und Fußgänger eingerichtet. Fußgängerinnen und Fußgänger haben hier Vorrang vor dem Kfz-Verkehr. Radfahrende müssen an Zebrastreifen absteigen und das Fahrrad schieben. Nur wenn neben dem Zebrastreifen auch eine Radfurt ist, haben Radfahrende auch hier Vorrang.
Besteht an einem Kreisverkehr auch eine Radverkehrsfurt, sind Radfahrende auch gegenüber dem einfahrenden und ausfahrenden Verkehr bevorrechtigt.
An Kreisverkehren ohne Zebrastreifen haben Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende, wenn der Radverkehr im Seitenbereich geführt wird, grundsätzlich Vorrang gegenüber aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Fahrzeugen (Vorfahrt gewähren beim Rechtsabbiegen). Einfahrende Fahrzeuge müssen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden keinen Vorrang gewähren.

Zebrastreifen mit Radfurt (Crailsheim)
Zebrastreifen mit Radfurt (Crailsheim)

Radfahrende sollten, wenn der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird, im Kreisverkehr nie zu weit rechts fahren, um zu verhindern, dass sie im Kreisverkehr von größeren Fahrzeugen überholt und in den toten Winkel geraten.
Aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) dienen auch der Sicherung des linksabbiegenden Radverkehrs aus untergeordneten Straßen. Radfahrende können sich bei einer roten Ampel vor dem Kraftfahrzeugverkehr entsprechend aufstellen. Der Nachteil ist, dass diese Markierung nur dann Ihre Wirkung entfaltet, wenn der Kfz-Verkehr steht. Auf den für den Radverkehr vorgesehenen Aufstellflächen dürfen bei roter Ampel keine Kraftfahrzeuge stehen.
Der vorgezogene Radaufstellstreifen hilft dem geradeausfahrenden Radverkehr gesehen zu werden.

Aufgeweiteter Radaufstellstreifen in Schwabach
Aufgeweiteter Radaufstellstreifen in Schwabach
Vorgezogener Radaufstellstreifen in Nürnberg
Vorgezogener Radaufstellstreifen in Nürnberg

Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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