Landkreis Schwäbisch Hall

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Sicher Radfahren Teil 7: Besondere Gefahren

[Artikel vom 19.04.2024]

Besonders gefährlich für Radfahrende sind sich „plötzlich“ öffnende Autotüren. Bei sog. „Dooring-Unfällen“ fehlt oft Zeit zum Reagieren. Für Radfahrende empfiehlt es sich, immer ausreichend Sicherheitsabstand zu parkenden Autos zu halten, wachsam zu sein und vorausschauend zu fahren.
Nach der Straßenverkehrsordnung muss sich, wer ein- oder aussteigt, so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Hilfreich ist es, die Autotür mit der rechten Hand zu öffnen. Dabei ergibt sich der Blick über die Schulter nach hinten automatisch.
Für Kraftfahrzeuge ist Halten oder Parken auf Radwegen, Radschutzstreifen oder Radstreifen sowie Fußwegen nicht erlaubt.
Auch an Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Dies dient dazu, dass die Fahrbahn querende Fußgängerinnen und Fußgänger rechtzeitig erkannt werden und die Sicht auf den Querverkehr gewährleistet ist.

Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, empfiehlt es sich im eigenen Interesse, aber auch aus Rücksicht auf andere, gewisse Risiken nicht einzugehen:
•    Gefühlt lange Wartezeiten an Ampeln bei geringem Kfz-Verkehr können Radfahrende dazu verleiten, die Grünphase nicht abzuwarten. Wer mit dem Rad bei Rot über eine Ampel fährt, riskiert nicht nur sein Leben oder seine Gesundheit, sondern auch ein Bußgeld.
•    Wer Radwege in der falschen Richtung benutzt, riskiert, dass ab- und einbiegende Autofahrende an Grundstückszufahrten und Straßeneinmündungen nicht mit Radfahrenden aus der falschen Richtung rechnen und sie übersehen. In solchen Situationen passieren sehr häufig Unfälle.
•    Autofahrende haben keine Chance, Radfahrende zu erkennen, die bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind. Wer ohne Licht fährt, wird nicht gesehen.
•    Wer alkoholisiert am Verkehr teilnimmt, auch mit dem Fahrrad, riskiert seinen Führerschein. Schon mit geringen Promillewerten müssen auch Radfahrende bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt.
•    Wer beim Radfahren das Handy in der Hand hält und sich davon ablenken lässt, riskiert Autos, andere Radfahrende und zu Fuß Gehende zu übersehen. Auch hier kann ein Bußgeld blühen.
Einen Helm zu tragen beim Radeln kann dazu beitragen, die Unfallschwere, insbesondere Verletzungen am Kopf, zu reduzieren.

Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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