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Beiträge der Kommunen

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Gemeinderatssitzung am 24.01.2024

[Artikel vom 11.01.2024]

Städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Michelfeld“
- Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des geplanten Sanierungsgebiets „Ortsmitte Michelfeld“ wurde die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im Bibersboten wird verwiesen.

Gemeindeverbindungsstraße (GV) Koppelinshof-Baierbach – Erneuerung
- Maßnahmenumfang und weiteres Vorgehen
Nach der Prioritätenliste für die Sanierung und den Ausbau von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen ist die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße (GV) Koppelinshof-Baierbach vorgesehen. Die Kostenberechnung geht von voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 380.000 € aus. Erich Krupp vom Ingenieurbüro kp engineering zeigte in der Sitzung den möglichen Maßnahmenumfang für eine Ertüchtigung der Gemeindeverbindungsstraße auf. Die Verwaltung wurde beauftragt für die Erneuerung der Ge-meindeverbindungsstraße Koppelinshof-Baierbach zum 01.02.2024 einen Antrag auf Ausgleichstockmittel beim Regierungspräsidium Stuttgart über das Landratsamt Schwäbisch Hall einzureichen. Es soll eine Förderung in Höhe von 228.000 € (60%) beantragt werden. Nach der Ausgleichstockentscheidung sollen weitere Entscheidungen über die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße getroffen werden.

Haushaltsplan 2024 – Vorberatung
1. Änderungen zum Entwurfsstand 11.12.2023
Die erste Vorberatung des Haushaltsplans 2024 fand am 11. Dezember 2023 statt. Die Veränderungen zum Entwurfsstand wurden in der Sitzung beraten.
2. Finanzplanung 2023 – 2027
Die Finanzplanung stellt die mittelfristige Betrachtung des Gesamtbetriebs Gemeindeverwaltung mit allen Einrichtungen dar. In den Jahren 2023, 2024, 2026 und 2027 wird von einem positiven ordentlichen Er-gebnis, im Jahr 2025 von einem negativen ordentlichen Ergebnis ausgegangen.
3. Investitionsprogramm 2023 – 2027
Der Entwurf des Investitionsprogramms bis 2027 ist von der Verwaltung aufgestellt worden. Hierbei wurden alle Maßnahmen, die voraussichtlich im Planungszeitraum zur Durchführung kommen können, dargestellt. Die geplanten Investitionsschwerpunkte sind u. a., die Erneuerung der Erschließungsanlagen in der Schönwaldstraße, die städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Michelfeld“, der Breitbandausbau, Maßnahmen im Rahmen von Michelfeld als ELR-Schwerpunktgemeinde, eine Modernisierung des Rathauses Michelfeld, Bürgerhaus Gnadental und Steinäckerhalle Michelfeld, Lückenschluss Radwegenetz zwischen Michelfeld und Mainhardt sowie Erneuerung Erschließungsanlagen (Wasser, Kanalisation) Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14).
Das von der Verwaltung aufgestellte Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
4. Entwicklung Schuldenstand
Bei Realisierung aller Maßnahmen würde sich der Schuldenstand der Gemeinde bis zum 31.12.2024 auf rd. 2,2 Mio. € erhöhen. Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 560 €. Zum 31.12.2027 stünde eine Gesamtverschuldung von rd. 6,46 Mio. € zu Buche (1.610 € Pro-Kopf-Verschuldung).

Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Nutzungsänderung Büroflächen zu Teilen einer bestehenden Physiotherapiepraxis in Michelfeld, Im Buchhorn 2
- Anbau einer Überdachung an eine bestehende Garage in Michelfeld, Starenweg 8

Kommunalwahlen und Europawahl am 09. Juni 2024
1. Bildung Gemeindewahlausschuss
Für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 hat der Gemeinderat jeweils einen Vorsitzenden, zwei Beisitzer sowie die jeweiligen Stellvertreter gewählt.
2. Einteilung Wahlbezirke und Festlegung Wahllokale
Es erfolgte die Einteilung der Wahlbezirke zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl, gleichzeitig wurden die Wahllokale festgelegt.
3. Wahlwerbung im Bibersboten
Festgelegt wurde, welche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen im Bibersboten zugelassen werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Schwäbisch Hall
- Entsendung Gutachter der Gemeinde Michelfeld
Die aktuelle Amtszeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses endet im März 2024. Die Mitglieder des Gutachterausschusses müssen deshalb auf die Dauer von vier Jahren (bis 2028) neu bestellt werden. Für die nächste Amtszeit werden als Gutachter der Gemeinde Michelfeld Karl Lang und als stv. Gutachter Gerhard Schambach für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Schwäbisch Hall vorgeschlagen.

Satzung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen im Gewerbegebiet Kerz
- Neufassung
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat eine Neufassung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage beschlossen, da der Haller Frühling und der verkaufsoffene Sonntag dauerhaft vorverlegt werden sollen. Beides soll künftig immer am letzten April-Wochenende stattfinden. Sofern Ostern oder der Weiße Sonntag auf den letzten Sonntag im April fallen, findet der verkaufsoffene Sonntag am zweiten Sonntag im Mai statt. Der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des Haller Herbstes findet jeweils am ersten Sonntag im Oktober statt. Sollte der 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) auf einen Samstag fallen, findet der verkaufsoffene Sonntag am zweiten Sonntag im Oktober statt. Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen im Gewerbegebiet Kerz einstimmig beschlossen. Auf die öffentliche Be-kanntmachung der Neufassung der Satzung im Bibersboten wird verwiesen.

Bekanntgaben

  • Das zum 01.01.2024 neu gegründete Forstrevier Biberstal wird die Betreuung des Gemeindewaldes Michelfeld übernehmen und alle Privatwaldbesit-zenden, die Waldeigentum auf den Gemarkungen Michelfeld, Gnadental und Bibersfeld haben, beraten und betreuen. Revierleiter ist Jens Beckmann.
  • Die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Förderdarlehen der Landesbank Baden-Württemberg ist ein Beitrag der Gemeinden zur sozialen Wohnraumförderung. Die Ausfallhaftung der Gemeinde ist dabei auf ein Drittel des Ausfalls beschränkt. Am Jahresbeginn erhält die Gemeinde jeweils eine Auswertung aller derzeit bestehenden Förderdarlehen, für die die Ausfallhaftung übernommen wurde. Der Gesamtbetrag der Förderdarlehen beläuft sich auf 702.350 € bei insgesamt 20 Darlehen.
  • Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehr, Schüler, Kindergartenkinder u. a. leistet die Gemeinde an die Unfallkasse Baden-Württemberg im Jahr 2024 eine Beitragszahlung von 43.220 €.
  • Die Gemeinde erhält für die Beschaffung einer Stromnetzersatzanlage für die Freiwillige Feuerwehr Michelfeld einen Zuschuss nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen in Höhe von 11.683 €. Der Betrag entspricht einer Förderquote von 30% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.


Verschiedenes

  • Der Gemeinderat wurde informiert, dass die Stromlieferungsverträge für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde an den günstigsten Bieter, die EVM Michelfeld GmbH mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 – 31.12.2024 vergeben wurden.
  • Geldspenden der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG in Höhe von 250,00 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte Michelfeld sowie in Höhe von 300,00 € zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr Michelfeld wurden angenommen.

 

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