Landkreis Schwäbisch Hall

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Unveränderte Pflicht- und Mengengebühren Abfallgebührenbescheide werden verschickt

[Artikel vom 27.01.2011]

Am Freitag, 11. Februar werden 63.077 Abfallgebührenbescheide an Hauseigentümer, Hausverwalter und Gewerbebetriebe im Landkreis Schwäbisch Hall geschickt. Das Landratsamt hat wieder einen Telefondienst eingerichtet, damit Fragen zum Gebührenbescheid schnell beantwortet werden können.
Landkreis. Die Abfallgebühr für das Jahr 2011 richtet sich nach der Anzahl der Leerungen im vergangenen Jahr sowie nach den pro Grundstück mit eigener Hausnummer bei den Einwohnermeldeämtern bis zum 13. Januar 2011 registrierten Personen. Auch Zweitwohnsitze unterliegen der Gebührenpflicht. Beim Gewerbemüll ist das Behältervolumen  maßgebend. Gewerbetreibende, die keine extra Mülltonne vorhalten, werden mit dem Mindestvorhaltevolumen veranlagt.
 
In den ersten Tagen nach dem Versand der Müllgebührenbescheide häufen sich erfahrungsgemäß die Nachfragen. Das Landratsamt bittet um Verständnis, wenn die Telefonleitungen besetzt sein sollten. Mit dem Hinweis, dass die Müllgebühr erst einen Monat nach der Zustellung des Bescheids bezahlt werden muss und solange auch Zeit für Fragen und notfalls auch einen Widerspruch bleibt, wirbt Kreiskämmerer Werner Schmidt um Geduld. Sein Tipp: „Den ersten Ansturm abwarten“.
 
Unter der Sammelrufnummer (0791) 755-8811 werden Fragen zur Grundgebühr beantwortet. Wer wegen der berechneten Tonnenleerungen anruft, soll die Nummer  (0791) 755-8822 wählen und vorher schon die Chipnummer der Mülltonne notieren.
Diese beginnt mit 004000000 …  und steht auf dem seitlich an der Mülltonne angebrachten Aufkleber. Anfragen sind auch per Fax möglich unter den Nummern (0791) 755-7373 und 755-7557 oder per Email an abfallwirtschaftsamt@landkreis-schwaebisch-hall.de.
 
Info: im Abfallkalender 2011 und im Internet unter www.abfall-sha.de in der Rubrik  Abfallwirtschaft - Gebühren

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