Landkreis Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

A-a a-A
Menü schließen

Weitere Informationen

Beiträge der Kommunen

Die Inhalte auf dieser Seite werden von den Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall per Login online eingepflegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall übernimmt keine Gewähr für diese Inhalte.

LEADER Limesregion - Letzte Chance zur Antragsstellung bis 14. Februar 2011

[Artikel vom 10.02.2011]

Die LEADER Aktionsgruppe Limesregion berät am 31. März wieder über Projektanträge 

 LEADER ist der Name eines Förderprogramms der Europäischen Union. Entscheidungsgremium für die Förderanträge ist die LEADER Aktionsgruppe (LAG). Im Rahmen der mehrmals pro Jahr stattfindenden LAG Sitzungen werden die vorliegenden Förderanträge beraten und beschlossen. Die nächste Sitzung der LAG Limesregion findet am 31. März 2011 statt. Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis zum 14. Februar, über die jeweilige Gemeinde bei der LEADER Geschäftsstelle eingereicht werden.  
Ziel des Programms LEADER ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung in der Gemeinde beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale, private und privat-gewerbliche Vorhaben innerhalb des Aktionsgebietes Limesregion. Im Rahmen von LEADER sollen insbesondere Vorhaben unterstützt werden, die sich um den demografischen Wandel, die Sicherung und Belebung der Ortskerne, die Aufrechterhaltung der Nahversorgung, die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes und den Einsatz regenerativer Energien drehen. Auch können private Projekte in Form eines Zuschusses gefördert werden beispielsweise die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens oder Projekte die zur Sicherung der Grundversorgung vor Ort beitragen. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Hotellerie und Gastronomie z.B. der Einbau von Gästezimmern/ Ferienwohnungen oder die Schaffung von neuen touristischen Angeboten. Im Bereich Wohnen können Maßnahmen gefördert werden, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz im Ortskern beitragen. In der Landwirtschaft können Maßnahmen zur Diversifizierung gefördert werden, sofern keine Fachförderung möglich ist.  
Das mögliche Förderspektrum in LEADER ist breit gefächert. Daher empfiehlt es sich bei den LEADER Gemeinden oder durch einen Anruf der LEADER Geschäftsstelle die fördertechnischen Voraussetzungen des geplanten Vorhabens abzuklären.  
Die LEADER Geschäftsstelle Limesregion befindet sich im Landratsamt Schwäbisch Hall. Kontakt: Nicola Bodner, Telefon 0791/755-7634, E-Mail: bodner@limesregion.de.  
Informationen zu LEADER gibt es unter www.limesregion.de sowie auch bei den LEADER Gemeinden und den zuständigen Landratsämtern. Förderanträge für LEADER müssen über die Gemeinde bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die geplanten Projekte sollten vor Antragstellung mit der LEADER-Geschäftsstelle und mit der Gemeindeverwaltung erörtert werden.  

Weitere Informationen

Beiträge der Kommunen

Die Inhalte auf dieser Seite werden von den Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall per Login online eingepflegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall übernimmt keine Gewähr für diese Inhalte.