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Försterin und Waldpädagogin Ulrike Nowak vom Kreisforstamt Schwäbisch Hall erläutert in der Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie aus natürlichen Materialien ein hübsches Wintergesteck entsteht. Darüber hinaus gibt sie einen Einblick, was es beim Sammeln in den Wäldern rechtlich zu beachten gibt.
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Schritt-für-Schritt- Anleitung:
Das gibt es beim Sammeln von Naturmaterialien im Wald zu beachten:
„Das Sammeln von natürlichen Materialien im Wald ist durch das Waldgesetz für Baden-Württemberg rechtlich geregelt“, erläutert Ulrike Nowak. Daraus geht hervor, dass sich jeder Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortüblichem Umfang aneignen darf.
„Die Entnahme muss aber pfleglich erfolgen“, unterstreicht die Försterin. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und –sträuchern ist bis zur Menge eines Handstraußes nicht strafbar. „Das gilt aber nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben“, sagt Nowak. Das Ausgraben von Waldbäumen und –sträuchern ist ebenfalls nicht erlaubt.
Zur Person
Ulrike Nowak ist gebürtige Crailsheimerin und im Landkreis Schwäbisch Hall aufgewachsen. Als Försterin und Waldpädagogin verantwortet sie seit Januar 2020 das Thema Waldpädagogik im Kreisforstamt. Hier wird Kindern und Erwachsenen der Wald als Lebensraum, natürliche Ressource sowie als Lebensgrundlange nähergebracht.
Zu diesem Zweck bietet das Kreisforstamt auf Nachfrage Waldführungen, Waldtage und andere waldpädagogische Aktionen für Schulen, Kindergärten oder andere interessierte Gruppen an. Seit 2010 gibt es unter dem Titel „Waldbegegnungen“ außerdem ein Programm mit vielfältigen Veranstaltungen für kleine und große naturinteressierte Menschen.
Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.
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