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Weihnachtswald für Zuhause: Do-it-yourself Wintergesteck

[Artikel vom 22.12.2021]

Försterin und Waldpädagogin Ulrike Nowak vom Kreisforstamt Schwäbisch Hall erläutert in der Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie aus natürlichen Materialien ein hübsches Wintergesteck entsteht. Darüber hinaus gibt sie einen Einblick, was es beim Sammeln in den Wäldern rechtlich zu beachten gibt.

Benötigtes Material:

  • 1 Baumscheibe oder ein Holzbrett (Alternativ: ein großer Untersetzer mit Steckmoos)
  • Tannen- oder Fichtenzweige
  • Ein zweigloser Ast, circa 25 Zentimeter
  • Knorrige Zweige von Sträuchern, Zweige, Hagebutten oder ähnliches
  • Moos

Benötigtes Werkzeug:

  • Akkuschrauber mit Bohrern
  • Gartenschere
  • Bindedraht
  • Deko-Figuren nach Beliebn

Schritt-für-Schritt- Anleitung:

  1. In die Baumscheibe unterschiedlich große Löcher bohren
  2. Von den Nadelbaumzweigen die Spitzen circa 10 bis 15 Zentimeter lang abschneiden
  3. Den zweiglosen Ast als Stamm verwenden. Diesen dazu in ein passendes Bohrloch geben. Bei Bedarf mit dem Messer zurecht schnitzen
  4. Von unten die Zweigspitzen um den Ast legen und immer 2 bis 3 Stück etwa ein bis zweimal mit dem Bindedraht umwickeln
  5. Den Baum von unten nach oben arbeiten, dabei im unteren Teil mehrere Zweige dicht aneinanderlegen. Zur Spitze hin werden dann weniger Zweige verwendet, sodass eine sichtbare Spitze entsteht
  6. In die kleineren Bohrlöcher können nach Belieben unterschiedliche Zweige gesteckt werden, sodass ein farblich harmonisches Gesamtbild entsteht
  7. Den Boden mit Moos bedecken
  8. Wichtel, Waldtiere oder andere passende Figuren zum Dekorieren aufstellen

Das gibt es beim Sammeln von Naturmaterialien im Wald zu beachten:
„Das Sammeln von natürlichen Materialien im Wald ist durch das Waldgesetz für Baden-Württemberg rechtlich geregelt“, erläutert Ulrike Nowak. Daraus geht hervor, dass sich jeder Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortüblichem Umfang aneignen darf.
„Die Entnahme muss aber pfleglich erfolgen“, unterstreicht die Försterin. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und –sträuchern ist bis zur Menge eines Handstraußes nicht strafbar. „Das gilt aber nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben“, sagt Nowak. Das Ausgraben von Waldbäumen und –sträuchern ist ebenfalls nicht erlaubt.

Zur Person
Ulrike Nowak ist gebürtige Crailsheimerin und im Landkreis Schwäbisch Hall aufgewachsen. Als Försterin und Waldpädagogin verantwortet sie seit Januar 2020 das Thema Waldpädagogik im Kreisforstamt. Hier wird Kindern und Erwachsenen der Wald als Lebensraum, natürliche Ressource sowie als Lebensgrundlange nähergebracht.
Zu diesem Zweck bietet das Kreisforstamt auf Nachfrage Waldführungen, Waldtage und andere waldpädagogische Aktionen für Schulen, Kindergärten oder andere interessierte Gruppen an. Seit 2010 gibt es unter dem Titel „Waldbegegnungen“ außerdem ein Programm mit vielfältigen Veranstaltungen für kleine und große naturinteressierte Menschen.

Fotos: Landratsamt/Nowak
Fotos: Landratsamt/Nowak

Hinweis

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