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Zulassungsstelle: So lässt man ein gebrauchtes Auto zu

[Artikel vom 04.04.2022]

Kennzeichen dran und rauf auf die Straße – Kann es wirklich so einfach sein? Zumindest fast. „Wer ein Auto zulassen möchte, besucht in der Regel allerdings zuerst die Zulassungsstelle“, weiß Markus Wirth, Fachbereichsleiter der beiden Zulassungsstellen im Landkreis Schwäbisch Hall. Doch, was erwartet die Besucher an den Standorten Schwäbisch Hall-Hessental (Karl-Kurz-Straße 44) und Crailsheim (In den Kistenwiesen 2/1)? Markus Wirth gibt einen Einblick:

1. Terminvereinbarung:
Bevor die Zulassungsstelle aufgesucht werden kann, muss ein Termin vereinbart werden. Das ist etwa über die Online-Terminreservierung auf der Homepage des Landratsamtes Schwäbisch Hall möglich. Wie das funktioniert, haben wir in Teil 1 unserer Artikel-Serie bereits erklärt. Die Anleitung ist hier (bitte anklicken) zu finden.
„Wer die Online-Terminreservierung nutzt, erhält eine Terminbestätigung, auf der die Terminnummer und der QR-Code abgebildet sind“, erläutert Wirth. Die Terminbestätigung muss ausgedruckt oder in digitaler Form zur Zulassungsstelle mitgebracht werden. „Das tolle an unserem Online-Buchungstool ist, dass man schon in diesem ersten Schritt erfährt, welche Unterlagen man zu dem Vor-Ort-Termin mitbringen muss“, sagt er.
Bei der Anmeldung eines gebrauchten Pkw sind das etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die neue EVB-Nummer von der Versicherung, ein gültiges Ausweisdokument des Halters (und evtl. eine Vollmacht, falls eine anderweitige Person den Zulassungsvorgang erledigt), das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, den gültigen Hauptuntersuchungs-Bericht im Original sowie ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder des Fahrzeuges, sofern dieses Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist und die Kennzeichen nicht übernommen werden.

2. Empfang:
Im Eingangsbereich der Zulassungsstellen wird derzeit noch ein kurzer Termin-Check vorgenommen.

3. Wartemarken-Automat:
Mit dem QR-Code oder der Terminnummer, die bei der Online-Reservierung vergeben wurde, kann am Wartemarken-Automat eingecheckt werden. Etwa, indem man den QR-Code abscannt. „Bei Fragen oder Unsicherheiten können unsere Besucher aber selbstverständlich telefonisch die Zulassungsstelle unter der Nummer 0791/755-8855 kontaktieren“, unterstreicht der Fachbereichsleiter. „Die Kollegen am Empfang im Karl-Kurz-Areal helfen dem Besucher gerne weiter, falls es Probleme beim Einchecken am Automaten geben sollte.“
Im Anschluss kann im Wartebereich Platzgenommen werden.

4. Am Schalter:
Der Bürger wird über den Bildschirm im Wartebereich mittels einer Aufrufanlage aufgerufen. Auf dem Bildschirm erscheinen die Terminnummer und der freie Schalter an dem der Bürger vorstellig werden sollte.
„Der Kollege überprüft die mitgebrachten Unterlagen und frägt noch individuelle Einzelheiten ab, zum Beispiel ob eine Feinstaubplakette benötigt wird.“ Letztere ist für den Preis von 5 Euro erhältlich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Fahrzeug zugelassen.

5. Bezahlen:
In Schwäbisch Hall-Hessental kann mit der Kassenkarte an dem Automaten im Eingangsbereich des Erdgeschosses bezahlt werden. In Crailsheim erfolgt dieser Schritt an der Empfangs-Theke, die sich am Eingang befindet. Die Gebühren hierzu sind vorgegeben und richten sich nach der Gebührenordnung im Straßenverkehr (GebOSt).
 
6. Schilderladen:
Die gewünschten Kfz-Kennzeichen gibt es im Schilderladen. Dieser befindet sich in Schwäbisch Hall etwas versteckt auf der Rückseite des Gebäudes und wird von einer externen Firma betreut. In Crailsheim befindet sich der Schilderladen auf der anderen Straßenseite. Ob das Wunschkennzeichen noch frei ist, kann man übrigens bereits vorab über die Homepage des Landratsamtes prüfen. Der Link ist hier zu finden.

7. Abschluss:
Nun findet man sich noch einmal im Wartebereich der Zulassungsstelle ein, wo man nach wenigen Minuten erneut aufgerufen wird. „Inzwischen ist der Zulassungsvorgang bereits abgeschlossen und man erhält seine Unterlagen sowie die gestempelten Kfz-Kennzeichen zurück.“ In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der neue Halter eingedruckt. „Jetzt heißt es nur noch: Kennzeichen dran, und rauf auf die Straße!“, sagt der Fachbereichsleiter zum Abschluss.

Nach einem kurzen Termin-Check können Besucher die Zulassungsstelle betreten. Hier: Im Erdgeschoss in Schwäbisch Hall-Hessental.
Nach einem kurzen Termin-Check können Besucher die Zulassungsstelle betreten. Hier: Im Erdgeschoss in Schwäbisch Hall-Hessental.
Nach einem kurzen Termin-Check können Besucher die Zulassungsstelle betreten. Hier: Im Erdgeschoss in Schwäbisch Hall-Hessental.
Nach einem kurzen Termin-Check können Besucher die Zulassungsstelle betreten. Hier: Im Erdgeschoss in Schwäbisch Hall-Hessental.
Am Wartemarkenautomat erfolgt ein Check-In. Wer aufgerufen wird, kann sich zum Schalter begeben.
Am Wartemarkenautomat erfolgt ein Check-In. Wer aufgerufen wird, kann sich zum Schalter begeben.
Am Wartemarkenautomat erfolgt ein Check-In. Wer aufgerufen wird, kann sich zum Schalter begeben.
Am Wartemarkenautomat erfolgt ein Check-In. Wer aufgerufen wird, kann sich zum Schalter begeben.
Die Zulassung erfolgt am Schalter. Bezahlt wird bequem am Kassenautomat (in Schwäbisch Hall) bzw. am Empfang (in Crailsheim).
Die Zulassung erfolgt am Schalter. Bezahlt wird bequem am Kassenautomat (in Schwäbisch Hall) bzw. am Empfang (in Crailsheim).
Die Zulassung erfolgt am Schalter. Bezahlt wird bequem am Kassenautomat (in Schwäbisch Hall) bzw. am Empfang (in Crailsheim).
Die Zulassung erfolgt am Schalter. Bezahlt wird bequem am Kassenautomat (in Schwäbisch Hall) bzw. am Empfang (in Crailsheim).

Hinweis

Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.

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