Beschreibung:
Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.
Teilnahme an der Belehrung ist nur möglich, wenn Sie die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.
Zeit und Ort:
Die Belehrung findet mittwochs um 8:30 Uhr im Gesundheitsamt in Crailsheim (im Klinikum, Gartenstraße 21, 74564 Crailsheim), 1. Stock, Raum C 1.02 statt.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Veranstaltung, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt.