Landkreis Schwäbisch Hall

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Anmeldung zur Belehrung nach § 43 IfSG

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Titel
Gebühr

Beschreibung:
Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.

Teilnahme an der Belehrung ist nur möglich, wenn Sie die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.

Zeit und Ort:
Die Belehrung findet mittwochs um 8:30 Uhr im Gesundheitsamt in Crailsheim (im Klinikum, Gartenstraße 21, 74564 Crailsheim), 1. Stock, Raum C 1.02 statt.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Veranstaltung, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt.




Beschreibung:
Das Gesundheitsamt bietet die nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erforderliche Erstbelehrung für die im Lebensmittelbereich beschäftigten Personen an. Teilnehmer erhalten nach Durchführung der Belehrung eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Die Gebühr beträgt 39,00 EUR.

Teilnahme an der Belehrung ist nur möglich, wenn Sie die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt haben.

Zeit und Ort:
Die Belehrung findet dienstags um 8:00 Uhr im Gesundheitsamt Schwäbisch Hall (Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall) statt. Sie können sich direkt im Gesundheitsamt (2. Stock, Raum C. 2.14) oder am Haupteingang des Landratsamtes einfinden. Die Kollegin/der Kollege am Empfang erklärt Ihnen dann gerne, wie Sie von dort am einfachsten zum Gesundheitsamt gelangen.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Veranstaltung, da es nur einen Einlasszeitpunkt gibt.

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