Landkreis Schwäbisch Hall

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§ 34 c GewO (Makler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter)

Zuständigkeitswechsel zum 01.03.2019

Für Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung (Immobilienmakler, Bauträger /Baubetreuer, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter) ist seit dem 1. März 2019 die Industrie- und Handelskammer Heilbronn zuständig. Bei Fragen zum Thema § 34c GewO können Sie sich gerne an die IHK (Tel: 07131 9677-394 ) wenden. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie auf dem neuen Gewerbeportal der IHK unter folgendem Link:

heilbronn.ihk.de

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