Landkreis Schwäbisch Hall

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Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

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Amt für Mobilität

Für eine zukunftsorientierte Mobilität vernetzen wir unterschiedliche Mobilitätsformen miteinander und bauen den Öffentlichen Personennahverkehr sowie das Radverkehrsnetz im Landkreis Schwäbisch Hall aus. Der Schienenverkehr bildet dabei die Basis. Ziel ist es Alternativen zum motorisierten Individualverkehr aufzubauen bzw. aufzuzeigen. Formen der aktiven Mobilität – sprich zu Fuß gehen und Rad fahren sowie innovative Mobilitätslösungen wie multimodale, elektrische und Sharing-Angebote gilt es einzuführen, auszubauen und was besonders wichtig ist, der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Unser Motto ist „Sei clever mobil“ – denn der bewusste Einsatz des passenden Transportmittels verschafft nicht nur Zeit- sondern auch Geldvorteile. Gleichzeitig kann jeder Einzelne damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jeder kann sich heute die Frage stellen, ob das eigene Auto oder der Zweitwagen notwendig sind oder ob nicht nachhaltigere Alternativen für das eigene Mobilitätsverhalten ausreichen. Um die CO2-Emissionen zu reduzieren und durch ein verringertes Verkehrsaufkommen für eine bessere Lebensqualität im Landkreis zu sorgen, gilt es Alternativen zum motorisierten Individualverkehr anzubieten, auch wenn diesem im ländlichen Raum weiterhin eine wichtige Bedeutung zukommt.

Kontakt

Amtsleiter:
Herr Tiroke
Fon: 0791 755-6155
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben

Sekretariat
Fon: 0791 755-6147
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben

Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

Nachfolgend Links zu mehr Details unserer Schwerpunktthemen

Aktuelles

STADTRADELN - Mehr als eine Million Menschen machten 2023 bundesweit mit
Hier gehts zur Pressemitteilung
STADTRADELN 2024 im Landkreis Schwäbisch Hall ist vom 17.06. bis 07.07.2024 geplant. 

RadSchnitzeljagd im Landkreis Schwäbisch Hall
Von Sonntag, 2. Juli, bis Samstag, 30. September 2023, hat der Landkreis Schwäbisch Hall gemeinsam mit der "Initiative RadKULTUR" des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zu einer RadSchnitzeljagd eingeladen. Die Route im Landkreis erstreckte sich über fast 63 Kilometer. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, an jedem beliebigen Punkt zu starten und die Strecke entweder an einem Tag oder in mehreren Etappen zu bewältigen. Unterwegs warteten unterschiedliche Stationen mit Fragen für ein Gewinnspiel. Die Preisverleihung fand am 12.12.2023 im Landratsamt statt. Hier gehts zur Pressemitteilung. Hier gehts zum Flyer.

Mitfahrerportal twogo
Anfang April 2023 ist das Mitfahrportal twogo im Landratsamt Schwäbisch Hall ge-startet. Ziel des Mitfahrportals ist die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Su-che nach Mitfahrgelegenheiten und zur Bildung von Fahrgemeinschaften, insbe-sondere auf dem Weg zur Arbeit. Während das Portal im Landkreis derzeit nur vom Landratsamt selbst genutzt wird, kann die App von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, um Fahrgemeinschaften zu finden. Das Landratsamt ruft außer-dem Unternehmen im und außerhalb des Landkreises dazu auf, sich an der Mit-fahrplattform zu beteiligen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger laden sich die App bei www.twogo.com/de/mitfahr-app/ herunter. Hier gehts zur Pressemitteilung.

Neuer Taxentarif im Landkreis Schwäbisch Hall ab 01.03.2023
Auf Grund von Kostensteigerungen in mehreren Bereichen hat das Landratsamt Schwäbisch Hall auf Antrag von Taxenunternehmen im Landkreis Schwäbisch Hall eine Anpassung des Taxentarifs ausgearbeitet. Die letzte Anpassung des Taxentarifs erfolgte zum 01.10.2021. Die neue Rechtsverordnung tritt am 01.03.2023 in Kraft und ist auf der Homepage des Landkreises Schwäbisch Hall unter der Rubrik „Landkreis/Kreisrecht“ einzusehen. 


Nachhaltige Mobilität für Führerscheinneulinge
Das Verkehrsministerium Baden Württemberg und der Landkreis Schwäbisch Hall wenden sich gezielt an Führerscheinneulinge mit Informationen zum Thema nachhaltige Mobilität. Hier geht es zu dem Flyer
 

Start der Regiobuslinien Gerabronn-Crailsheim bzw. Bühlertann-Schwäbisch Hall/Hessental
Seit dem 01.09.2020 verkehren die Regiobuslinien mit einer stündlichen Anbindung an die Bahnhöfe Crailsheim bzw. Schwäbisch Hall-Hessental. Die beiden Linien führen von Gerabronn über Kirchberg nach Crailsheim (Linie RB 72) und von Bühlertann über Obersontheim und Vellberg nach Schwäbisch Hall Hessental (Linie RB 14). In Crailsheim und Hessental gibt es einen direkten Zuganschluss von und in Richtung Stuttgart und Heilbronn, sowie in Hessental in Richtung Crailsheim – Nürnberg und in Crailsheim in Richtung Ellwangen – Aalen.

Mit der stündlichen Anbindung unter der Woche und auch an den Wochenenden ergibt sich eine verlässliche Anbindung des ländlichen Raums an den Schienenverkehr. Die Fahrpläne sind unter

www.kreisverkehr-sha.de veröffentlicht und können auch über die Fahrplanauskunft abgerufen werden.

Linie RB 72 - Express nach Crailsheim
Linie RB 14 - Bahnanschluss für´s Bühlertal
 

Fahrplan- und Tarifauskunft

Zum 01.01.2000 wurde im Landkreis Schwäbisch Hall der RegioTarif eingeführt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, mit nur einem Fahrschein innerhalb des Landkreises sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Einzelheiten zum Fahrplan und den Tarifangeboten im Landkreis Schwäbisch Hall erhalten Sie in den Kundencentern des KreisVerkehrs Schwäbisch Hall (Fon: 0791 97010-0) und Crailsheim (Fon: 07951 9794-0) sowie auf folgenden Seiten:

Kreisverkehr Schwäbisch Hall
Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg
DB Bahn
HNV (Heilbronner - Hohenloher - Haller Nahverkehr)

Schülerbeförderung

Der Landkreis erstattet notwendige Schülerbeförderungskosten. Die Erstattungsvoraussetzungen und die Eigenanteile sind in einer vom Kreistag des Landkreises Schwäbisch Hall beschlossenen Satzung geregelt. Für die Erstattung sind u.a. folgende Eckwerte in der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten festgelegt:

  • grundsätzlich werden Beförderungskosten nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden;
  • bei bestimmten Schülergruppen erfolgt erst ab einer Mindestentfernung eine Fahrtkostenerstattung;
  • bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen gibt es zumutbare Wartezeiten vor Schulbeginn bzw. nach Schulende;
  • bestimmte Schülergruppen haben einen monatlichen Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten zu entrichten.

Für die Organisation der Schülerbeförderung (z. B. Ausgabe von Schülermonatskarten, Einziehung des Eigenanteils, Einrichtung von Vertragsfahrten) sind die jeweiligen Schulträger verantwortlich. Dies sind in der Regel die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, oder bei Privatschulen die entsprechende private Institution. Der Landkreis Schwäbisch Hall ist Träger der kreiseigenen Berufs- und Sonderschulen.

Schulwegepläne helfen, den besten Schulweg zu finden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für Mobilität.

Kontakt:

Abrechnung ÖPNV und Schülerbeförderung
Schülermonatskartenberechtigung
Befreiung Eigenanteil ab 3. Kind

Frau Altvater
(Erreichbarkeit: Montag – Mittwoch)
Fon: 0791 755-6157
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben


Vertragsfahrten /
Sonderbeförderungen
(freigestellter Schülerverkehr)

Frau Hofmann
(Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch - Freitag)
Fon: 0791 755-6154
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben


Erstattungen /
Genehmigungen Privat-Pkw
Besondere Schulweggefahr
Erstattung Schülerbeförderungskosten
(öffentliche Verkehrsmittel)

Frau Köhler
(Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag)
Fon: 0791 755-6150
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben

 

Radverkehr

Radfahren macht Spaß, entlastet die Umwelt und fördert die Gesundheit. Radfahren verursacht keine klimaerwärmenden Kohlendioxid-Emissionen und sonstigen Luftschadstoffe, keinen stresserzeugenden Verkehrslärm oder nervenden Stau. Wer mit dem Rad fährt, ist in der Regel schnell am Ziel, bewegt sich umweltbewusst und fördert seine Gesundheit.

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat einen Routenplan zum Kreisradnetz für den Alltagsverkehr erstellt und mit den Gemeinden abgestimmt. Dieser beinhaltet die Verbindungen zwischen den Gemeindehauptorten im Landkreis und über die Kreisgrenze hinweg.

Die Verwaltung erstellt für dieses Alltagsradwegenetz im Landkreis ein Konzept. Dieses ist noch in Bearbeitung.

Im Folgenden finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Radverkehr im Landkreis Schwäbisch Hall:

•    Wo gibt es Informationen zu Freizeitradrouten bzw. touristischen Radtouren im Landkreis?

Im Landkreis Schwäbisch Hall bestehen neben den Landesradfernwegen Kocher-Jagst-Radweg, Kraichgau-Hohenlohe Radweg, Stromberg-Murr-Radweg und Hohenlohe-Ostalb-Radweg vierzehn ausgeschilderte Freizeitradrouten bzw. touristische Radtouren. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e. V.

•    Wie fördert das Land den Radverkehr?

Die RadSTRATEGIE konkretisiert in Baden-Württemberg die Rahmensetzung des Bundes für den Radverkehr auf Landesebene. Mit dem RadNETZ Baden-Württemberg hat das Land für die Landesradfernwege ein Netz, das die übergeordneten zentralen Orte (z.B. Schwäbisch Hall, Crailsheim, Gaildorf usw.) verbindet, entwickelt. Die in diesem Netz zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr erforderlichen Maßnahmen werden von den verschiedenen beteiligten Baulastträgern sukzessive umgesetzt. Die Initiative RadKULTUR bietet gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Partnern ein vielfältiges Programm zur Förderung des Radverkehrs.

•    Welche Förderprogramme gibt es zum Ausbau der Radinfrastruktur?

Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützen Bund und Land die Städte und Gemeinden beim Ausbau der Radinfrastruktur (z.B. Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (L-GVFG), Förderprogramm Stadt und Land (SuL) und Kommunalrichtlinie.

•    Wo kann ich mein Fahrrad am Bahnhof abstellen?

Für Berufspendler und im Gelegenheitsverkehr (z.B. Einkaufen, Erledigungen) – v.a. über weitere Strecken - bietet es sich an, mit dem Fahrrad zum Bahnhof zu fahren und von dort mit dem Zug weiterzufahren. Das spart Kraftstoff und damit CO2 sowie die Parkplatzsuche am Ziel. An vielen Bahnhöfen sind Bike und Ride-Anlagen vorhanden, an denen das Fahrrad sicher abgestellt werden kann.

•    Kann ich mein Fahrrad im Zug mitnehmen?

In den Nahverkehrszügen innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall ist die Fahrradmitnahme kostenlos und ohne Sperrzeiten möglich. Auf der Internetseite der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH finden sich weitere Informationen dazu.

Informationen zur Fahrradmitnahme in Zügen über die Kreisgrenze hinaus in Baden-Württemberg finden sich auf den Internetseiten der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).

•    Welche Verkehrsregeln sind für den Radverkehr besonders wichtig?

Das Informationsblatt mit den für Radfahrende besonders wichtigen Verkehrsregeln enthält Erläuterungen zu den folgenden Themen:

•    Gehwegbenutzung durch Kinder und Begleitpersonen
•    Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“
•    Mischverkehr auf der Fahrbahn
•    Radschutzstreifen
•    Radfahrstreifen
•    Radweg, Kombinierter Geh-und Radweg, getrennter Geh- und Radweg
•    Fahrradstraßen
•    Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radverkehr freigegeben

•    Was kann ich als Radfahrer*in selbst für meine Sicherheit tun?

Entsprechende Ausrüstung und rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten tragen mit zur Verkehrssicherheit für Radfahrende bei. Dies betrifft zum einen das Thema Beleuchtung, Bremsen und Reflektoren am Fahrrad sowie helle Kleidung und / oder Kleidung mit Reflektoren und das Tragen eines Fahrradhelms. Zum anderen können Radfahrende durch defensives Verhalten, Vermeiden des toten Winkels von Lkws an Kreuzungen, Vorsicht beim Vorbeifahren an parkenden Autos (Dooring), Nutzung von Radwegen in der vorgegebenen Richtung, Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern suchen usw. selbst einen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten.

Weiterführende Links zum Thema Verkehrssicherheit im Radverkehr:

•    Wo gibt es Verkehrssicherheitstrainings für  E-Bikefahrer*innen?

Wer E-Bike oder Pedelec fährt, merkt schnell: elektro-unterstütztes Fahren unter-scheidet sich vom herkömmlichen Radfahren. Die Initiative „radspaß“ und die Kreis-verkehrswacht Schwäbisch Hall - Crailsheim e.V bieten Verkehrssicherheitstrai-nings für E-Bike- und Pedelec-Fahrer*innen an. Ziel ist es, mit den Trainings die Fahrtechnik aller Teilnehmenden zu verbessern und damit ihre Verkehrssicherheit zu erhöhen.
„radspaß“-Kurse können über die Webseite gebucht werden (Hier geht es zu der Webseite von „radspaß“ https://radspass.org/start). Interessenten für Kurse der Kreisverkehrswacht wenden sich telefonisch an 0791/48342 oder per E-Mail an webmaster(@)kvw-sha-cr.de.

•    Wo finde ich Werkzeug zur Fahrradreparatur?

Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es derzeit über 20 RadService-Punkte. An diesen gibt es nützliche Utensilien, Werkzeuge und Do-it-Yourself-Materialien, mit denen man sein Fahrrad reparieren kann. Diese wurden mit Förderung der Initiative RadKULTUR installiert.

•    Wo und wie kann ich Hinweise und Anregungen zum Thema Radverkehr einreichen?

Schriftliche Hinweise und Anregungen zu Mängeln bei der Radinfrastruktur nehmen wir gerne entgegen und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter. Benutzen Sie dazu bitte das beiliegende Formular. Damit wir die Problemstelle leichter identifizieren können, ist ein Kartenausschnitt, auf dem die Problemstelle gekennzeichnet ist, hilfreich. Optimalerweise legen sie auch ein Foto bei. Diese Unterlagen können Sie an unsere Postadresse oder per Mail an u.g. Kontakdaten senden.

Halten Sie die Meldung bitte möglichst kurz.

Wichtig sind folgende Punkte:

  1. Zu welchem Thema haben Sie einen Hinweis?
  2. Wo genau befindet sich die Problemstelle?
  3. Was ist an der Situation vor Ort schlecht?
  4. Was genau sollte geändert / verbessert werden?

Wir prüfen die Zuständigkeit und leiten die Hinweise ggf. an die zuständigen Stellen im Landratsamt, bei den Gemeinden oder beim Land weiter.

Kontakt:
Frau Pauly
Fon: 0791/755-6160
Fax: 0791/755-96199
E-Mail schreiben

Fußverkehr

Zu Fuß gehen ist die einfachste und natürlichste Art der Fortbewegung. Elf Prozent aller Wege sind unter einem Kilometer und damit besonders geeignet um diese zu Fuß zurück zu legen.

Attraktive Fußwege für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen zu schaffen und zu sichern ist eine zunehmend wichtige Aufgabe der Städte und Gemeinden. Fußwege müssen ausreichend breit und frei von parkenden Fahrzeugen sowie sonstigen Hindernissen sein. Mit der attraktiven Gestaltung von Fußgängerwegen, geht eine Aufwertung des öffentlichen Raumes einher. Besonders an Hauptverkehrsstraßen sind - in Abhängigkeit von den Verkehrsmengen - Hilfen für Fußgänger zum Überqueren wie Mittelinseln, vorgezogene Seitenräume, Zebrastreifen und Bedarfsampeln wichtig. An Ampeln sind kurze Wartezeiten für Fußgänger wünschenswert.

Eine wichtige Aufgabe für die Städte und Gemeinden ist auch der sukzessive barrierefreie Ausbau des Fußwegenetzes insbesondere der Querungsstellen.
Immer wichtiger wird es, Eltern dazu zu motivieren, ihre Kinder zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein sicherer Schulweg. Viele Kommunen erstellen Schulwegepläne.

Genehmigungsbehörde (Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen)

Wer mit Personenkraftwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, bedarf einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungs-gesetz.

In den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Schwäbisch Hall fallen folgende Verkehrsformen, wenn sich der Betriebssitz des Unternehmens im Landkreis Schwäbisch Hall befindet, oder sich der Ausgangspunkt des Linienverkehrs im Landkreis Schwäbisch Hall befindet:

-    Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenförderungsgesetz
-    Personenfernverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42a Personenförderungsgesetz
-    Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 43 Personenförderungsgesetz
-    Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 44 Personenförderungsgesetz
-    Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenförderungsgesetz
-    Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftfahrzeugen nach § 48 Personenförderungsgesetz
-    Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen nach § 49 Personenförderungsgesetz
-    Gebündelter Bedarfsverkehr mit Personenkraftwagen nach § 50 Personenförderungsgesetz

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Amt für Mobilität.

Informationen zu Linienverkehrsgenehmigungen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz

Weitere Informationen zum Verkehr mit Taxen

Taxenordnung

Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über die Festsetzung der Beförderungsentgelte mit Taxen im Landkreis Schwäbisch Hall
 

Kontakt:
Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen

Frau Eckert-Polta

Fon: 0791/755-6148
Fax: 0791/755-96199
E-Mail schreiben

Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen und Krankentransport mit Krankenkraftwagen
Taxentarif und Taxenordnung

Frau Wildeman

Fon: 0791/755-6151
Fax: 0791/755-96199
E-Mail schreiben

Bürgerbusse

Informationen zum Thema Bürgerbusse finden Sie auf der Website der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH.

Eine Karte mit allen Bürgerbussen im Land Baden-Württemberg finden Sie hier.

Informationen zur Genehmigungspflicht erhalten Sie beim Amt für Mobilität.

Mobilitätsplanung

Der Landkreis verfolgt mit der Mobilitätsplanung einen ganzheitlichen Ansatz, um die Bedürfnisse aller zu sichern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Dabei zielen die Planungen nicht nur darauf ab Mobilitätsangebote zu verbessern, sondern auch Anreize für Verhaltensänderungen zu setzen.

Wichtige Bausteine sind daher die Entwicklung eines Fuß- und Radverkehrsnetzes sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Für den ÖPNV wurde 2018 der Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Dieser enthält im Wesentlichen eine Bestandsaufnahme des vorhandenen ÖPNV-Angebots, eine Bewertung dessen und Ziele und Rahmenvorgaben für die ÖPNV-Entwicklung in der Zukunft.

Der Nahverkehrsplan ist spätestens nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Nahverkehrsplan

ÖPNV-Gesamtbericht des Landkreises Schwäbisch Hall für das Kalenderjahr 2022 gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007

RufBus Landkreis Schwäbisch Hall


Kontakt:

Herr Philipp
Fon: 0791 755-6146
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben 

E-Mobilität und alternative Antriebsformen

Der Verkehr trägt im Landkreis Schwäbisch Hall zu rund 50 % der CO2-Emissionen bei. Daher liegt hierin ein großes Potential für den Klimaschutz. Da der Strommix heute zwischen 40 und 50 % aus Ökostrom besteht, können Elektroautos den Kohlendioxid-Ausstoß gegenüber einem Verbrenner deutlich verringern. Außerdem können negative Umweltfolgen des Autoverkehrs vermindert werden, da Elektroautos keine Luftschadstoffe emittieren und den Verkehrslärm enorm reduzieren.

Auch im Landkreis Schwäbisch Hall steigen die Zahlen von Elektroautos jährlich an. Das Netz an öffentlicher Ladeinfrastruktur ist im Aufbau und wird stetig erweitert.
Derzeit gibt es im Landkreis Schwäbisch Hall mehr als 300 öffentliche Ladepunkte für E-Autos. Hauptakteure beim Aufbau der Ladeinfrastruktur sind die Stadtwerke Crailsheim, Stadtwerke Schwäbisch Hall und die EnBW/ ODR.
Während die Stadtwerke überwiegend Ladeinfrastruktur auf städtischem Gebiet etablieren, betreibt die EnBW/ ODR hauptsächlich im ländlichen Raum des Landkreises Ladeinfrastruktur.

Die Ladepunkte aller drei Anbieter sind im Netzwerk Mobility+ der EnBW dargestellt. Hier zur Karte

Außerdem gibt es immer mehr private Anbieter von Ladeinfrastruktur wie Einzelhändler, Autohäuser, Unternehmen und Hotels.

Karte

Wasserstoff im Landkreis Schwäbisch Hall

Der Landkreis Schwäbisch Hall ist Kooperationspartner der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH bei der Schaffung einer „Modellregion Grüner Wasserstoff“ in Heilbronn-Franken.

Die Wirtschaftsförderung hat 2021 das Projekt „H2-Impuls – für die Region“ im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Modellregion Grüner Wasserstoff“ initiiert und damit ein Wasserstoff-Netzwerk geschaffen, welches regional verankerte Wasserstoffkompetenzen bündelt. Neue Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollen sukzessive ausgebaut und vernetzt werden. Von der Erzeugung „grünen Wasserstoffs“ aus regenerativen Energiequellen, über die Speicherung und den Transport, bis hin zur Nutzung in den Bereichen Mobilität oder Energieversorgung in der Industrie entsteht somit ein riesiges Sektorenkopplungs-Projekt.
Der Landkreis Schwäbisch Hall bietet mit dem Auslaufen der ersten EEG vergüteten PV- und Biogasanlagen, ein hohes Potential und Testfeld zur Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ und unterstützt im Besonderen das geplante lokale Teilprojekt H2drive@SHA von der Erzeugung bis zur Nutzung des Wasserstoffs. Das Projekt „H2-Impuls – für die Region“ wurde leider nicht für eine Förderung berücksichtigt.

Kontakt:
Frau Hamberger
Fon: 0791 755-6149
Fax: 0791 755-96199
E-Mail schreiben

CarSharing

CarSharing ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen und ist ein wichtiger Bestandteil der klimafreundlichen Mobilität im Landkreis Schwäbisch Hall. In Kommunen wird das Mobilitätsangebot durch CarSharing erweitert und sorgt für mehr Flexibilität bei der Verkehrsmittelwahl.

Carsharing bietet viele Vorteile. CarSharing macht es möglich auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, senkt somit die Zahl der Fahrzeuge und schafft dringend benötigten Platz für klimafreundliche Fortbewegungsarten. Für Bürger und Bürgerinnen, die ihr Auto nicht täglich nutzen, ist CarSharing außerdem eine kostengünstigere Alternative, da hohe Fixkosten eines privaten Fahrzeugs, wie Steuern, Versicherung und Wertverlust, sowie Reparaturkosten vermieden werden können.

Folgende CarSharing-Anbieter gibt es im Landkreis Schwäbisch Hall:

Stadt Schwäbisch Hall: teilAuto e.V.
Voraussetzungen für die Nutzung eines Fahrzeugs von teilAuto sind die Mitgliedschaft im Verein, die Hinterlegung einer Kaution und die Vorlage Ihres Führerscheins.
An folgenden Standorten, finden Sie die CarSharing Autos:  

-    Ritter (Stadtmitte): Kleinwagen Mitsubishi & Kombi Opel Astra
-    Sonnenhof (Reifenhof): KompaktVan Citroen Berlingo
-    Hessental Apotheke (Hessental): Kombi Toyota - Hybrid
-    Hessental Bahnhof (Hessental): KompaktVan VW Touran - Erdgas
-    Teurershof, Waldorfschule: Kleinwagen VW eco up! - Erdgas
-    Auwiese: Transporter Ford Transit
-    Bausparkasse (Kreuzäcker): Kleinwagen – VW eco up! – Erdgas

Bei Fragen zur Buchung, wenden Sie sich an die Buchungszentrale von teilAuto: 0511 999990-318, 0176 15115112 (WhatsApp).
Bei Fragen zum Verein an die: info(@)teilauto-hall.de
Mehr Informationen


Stadt Gaildorf
In Gaildorf haben Sie die Möglichkeit ein CarSharing-Auto bei der Stadtverwaltung Gaildorf zu mieten. In Kooperation mit dem Autohaus Baur stellt die Gemeinde zwei Fahrzeuge zu Verfügung, einen Ford Transit (8-Sitzer) und einen Ford Cougar. Die Autos stehen auf dem Parkplatz an den Kocherwiesen (Fahrradabstellplätze vorhanden).
Reservieren Sie das Auto im Bürgerbüro Gaildorf, zeigen Sie Ihren Führerschein vor und Los geht’s!
Kontakt: Bürgerbüro Gaildorf: 07971 253-0.

Mehr Informationen

Kontakt:
Frau Hamberger
Fon: 0791 755-6149
Fax: 0791 755-96199
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Weitere Informationen

Allgemeine Öffnungszeiten

Schwäbisch Hall

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:
13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag:
13:00 - 17:00 Uhr


Außenstellen Crailsheim

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- & Führerscheinstellen

Öffnungszeiten Amt für Migration

Formulare A-Z & Infoblätter

Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".

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