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bzw.Schwäbisch Hall
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Außenstellen Crailsheim
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Montag, Dienstag, Donnerstag:
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Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr
Formulare für die verschiedensten Bereiche finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice - Formulare A-Z & Infoblätter".
Die wichtigsten Aufgaben dieser Stabsstelle, die direkt Landrat Gerhard Bauer zugeordnet ist, sind:
Unterstützung und Beratung des Landrats bei der ämterübergreifenden Koordination seiner Aufgaben. Die folgenden zentralen und originär beim Landrat angesiedelten Bereiche sind hier gebündelt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Persönliche Referententätigkeit, Geschäftsführung für den Kreistag und für seine Ausschüsse, Geschäftsführung der Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung, Bürgerservice, zentrales Beschwerdemanagement sowie Betreuung dieser Homepage.
Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörde über alle Städte und Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Schwäbisch Hall und Crailsheim wahr.
Sie berät die Städte und Gemeinden und prüft das kommunale Handeln auf seine Gesetzmäßigkeit. Die Überprüfung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen, Jahresrechnungen und kommunalen Satzungen gehört ebenso zum Aufgabenfeld dieses Fachbereichs wie die Prüfung der Vergaben nach VOB und der Gültigkeit von Bürgermeister-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen.
Die Mitarbeiter entscheiden auch über Widersprüche der Bürger gegen Beitrags- und Abgabenbescheide ihrer Gemeinden.
Für 14 Gemeinden des Landkreises, die weniger als 4.000 Einwohner haben und für deren Zweck- und Wasserverbände, führt die Kommunalaufsicht die gesetzlich vorgeschriebene überörtliche Prüfung (Aufsichtsprüfung) durch.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Gewinn für Politik, Wirtschaft, Verwaltung und die Gesellschaft insgesamt. Mit dem neuen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern. (Dieses ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löst das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.)
Die Chancen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes befasst sich demnach mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Behörde sowie im Rahmen ausgewählter Projekte, welche die gesellschaftliche Gleichstellung fördern.
Schwerpunkte ihrer Arbeit sind:
Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erstellung des Chancengleichheitsplans,
Anregung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Mitarbeit am internen Fortbildungsprogramm
Projekte und Maßnahmen für eine familienfreundliche Verwaltung und
Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten zu Themen der Chancengleichheit.
Aktuelle Projekte der Chancen- und Gleichstellungsbeauftragten des Landratsamtes sowie weitere Informationen können Sie hier finden.
Kontaktdaten:
Christina Ilg-Müller
Fon: 0791 755-7686 (hinterlassen Sie eine Nachricht, Sie werden zurückgerufen)
E-Mail schreiben
Hausanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
- Stab Landrat und Kommunalaufsicht -
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7208
Fax: 0791 755-7545
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E-Mail-Kontakt Pressestelle
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
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