Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen darin zu unterstützen, ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten, ist das Hauptziel des Amtes der Patientenfürsprecherin.
Aufgaben sind vor allem:
- Anregungen und Beschwerden von psychisch Kranken und Angehörigen entgegennehmen, überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen gegenüber Dritten vertreten im Sinne von Schlichtung, Vermittlung und Problemlösung
- Hinweis auf weitere Beschwerde- oder Rechtsmittelmöglichkeiten, wenn eine stützende Vermittlung und Schlichtung nicht realisierbar ist oder gewünscht wird (keine eigene Rechtsberatung)
- Festhalten von sich wiederholenden Beschwerden und Problemen, die für eine Institution typisch zu sein scheinen und Weiterleitung an die entsprechenden verantwortlichen Stellen, wenn nach einem Klärungsversuch mit der Institution keine Änderung eintritt oder zu erwarten ist
- Einbringen von Anregungen in den Gemeindepsychiatrischer Verbund)