Die Landkreisverwaltung hat mit Unterstützung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) einen Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung im Landkreis Schwäbisch Hall erarbeitet. Ziel des Teilhabeplans ist es vor allem, gemeinsame Handlungsempfehlungen für die qualitative Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung im Landkreis Schwäbisch Hall zu definieren und die Grundlage für Bedarfsaussagen und Investitionsentscheidungen zu schaffen. Am Planungsprozess im Zeitraum von Juni 2011 bis März 2014 waren die Einrichtungen und Dienste, Vertreter der Angehörigen und weitere Experten durch Workshops, Einrichtungsbesuche und Fachgespräche aktiv beteiligt.
Der Plan beschreibt das Leistungsangebot der Eingliederungshilfe im Landkreis Schwäbisch Hall für den Personenkreis der Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung am 30.06.2011 und gibt Auskunft über die Zahl der Leistungsempfänger des Landkreises Schwäbisch Hall zum 31.12.2012. In Kapitel 9 nennt der Teilhabeplan neben den von den Beteiligten in den Fachgesprächen formulierten Erwartungen an Politik und Gesellschaft konkrete Handlungsempfehlungen, die priorisiert und von allen Akteuren gemeinsam Zug um Zug umgesetzt werden sollen.
Der Teilhabeplan wurde am 15.07.2014 vom Kreistag einstimmig verabschiedet. Die vollständigen Fassung des Teilhabeplans finden Sie hier.