Landkreis Schwäbisch Hall

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Straßenmeister in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes (m/w/d)

Die praktische Ausbildung findet in der Straßenmeisterei Schwäbisch Hall-Sulzdorf statt. Für den theoretischen Teil der Ausbildung besuchst Du die Regierungspräsidien und das Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold (AZN).

Zum Ausbildungsberuf

Als Straßenmeister kümmerst Du Dich um den Straßenbau, die Verkehrstechnik sowie die Straßenunterhaltung. Du bist zuständig für die Verkehrssicherheit und die Bauüberwachung. Auch die Aufgaben der Arbeitssicherheit und die Grundlagen der Verwaltung und Betriebsorganisation fallen in Deinen Bereich. Außerdem bist Du zuständig für die Grundzüge der Vermessung sowie für den Fahrzeug- und Geräteeinsatz.

Informationen zur Ausbildung

  • Ausbildungsstellen werden im Landratsamt nach Bedarf ausgeschrieben
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 2 Jahre.
  • Bei Ausbildungsbeginn wist Du zur Straßenmeisteranwärterin/zum Straßenmeisteranwärter ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Mit dem Tag der Aushändigung der Prüfungszeugnisse endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Die Ausbildung gliedert sich in 61 Wochen berufliche Grundausbildung und 43 Wochen berufliche Fachausbildung bei einem Regierungspräsidium, einem Landratsamt, einer Straßenmeisterei bzw. einer Autobahnmeisterei sowie im AZN
  • Am Ende der Ausbildungsabschnitte berufliche Grundausbildung und berufliche Fachausbildung wird jeweils eine schriftliche Prüfung durchgeführt (Prüfung Teil 1 und Teil 2). Diese werden ergänzt durch eine mündliche Prüfung aus dem Themenbereich "berufliche Fachausbildung"

Du solltest ...

  • … handwerkliches Geschick und Verständnis für Technik mitbringen
  • … teamfähig sein
  • .... die Arbeit im Freien mögen
  • .... die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen

Bewerbungsvoraussetzung

  • mindestens den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
  • Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem dem Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf (z.B. Straßenwärter, -bauer, Bautechniker) mit jeweils einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf/Handwerk oder einer zweijährigen praktischen Tätigkeit, wenn die Abschluss- oder Gesellenprüfung mindestens mit der Prüfungsnote „gut“ abgeschlossen worden ist oder eine Meisterprüfung in einem dem Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf oder einen erfolgreichen Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule, in einer dem Straßenmeistereidienst förderlichen Fachrichtungen
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Erforderliche gesundheitliche Eignung
  • Persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen

Nähere Informationen

Für Auskünfte steht Frau Hohl unter der Telefonnummer 0791/755-7607 oder per E-Mail C.Hohl(@)LRASHA.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen