Navigation
Navigation
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern:
bzw.Nicht alle Abfälle können über die Abfallabfuhr ab Haus entsorgt werden. Denn manche Abfälle passen aufgrund von Größe und Gewicht oder auch nach dem Zerkleinern nicht in die Restmülltonne. Daher wird dieser Restmüll als sogenannter „Sperrmüll“ vom Landkreis Schwäbisch Hall separat entsorgt.
Grundsätzlich sind Möbelstücke aller Art, Gebrauchsgegenstände aus Holz und Kunststoff (nicht Metall oder Glas) sowie Bodenbeläge Sperrmüll.
Kein Sperrmüll sind Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen (inklusive Bauschutt), kleine Elektro- bzw. Elektronikgeräte, Problemstoffe sowie Hausmüll. Für diese Abfälle gibt es andere Entsorgungswege.
Hier finden Sie eine Übersicht typischer Sperrmüll- und Nicht-Sperrmüll-Abfälle zur Orientierung.
Sie haben noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Kontakt:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
- Sperrmüll -
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 7321
Fax: 0791 755 - 7373
E-Mail: a.bogdan(@)LRASHA.de
Sie können Ihren Sperrmüll zu Hause abholen lassen. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll in folgenden Entsorgungsanlagen anliefern:
Zudem bieten einige Wertstoffhöfe zweimal jährlich eine mobile Sperrmüllannahme an. Die Annahmeorte und Termine finden Sie hier.
Bitte beachten: Alle Verfahren sind gebührenpflichtig
Die Anmeldung erfolgt mit der Sperrmüllkarte. Diese Karte ist auf allen Wertstoffhöfen, Rathäusern und im Landratsamt – Infotheke – erhältlich. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll hier online anmelden.
Bitte senden Sie die Abholkarte ausgefüllt an:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Bitte beachten:
Die Gebühr ist bei der Abgabe der Abholkarte mit dem beigefügten Zahlschein zu überweisen.
Bei der Onlinebestellung erhalten Sie nach verbindlicher Buchung eine automatisierte Email als Antwort. Diese E-Mail enthält alle Daten, die Sie für die Gebührenzahlung benötigen.
Die Abfuhrfirma wird erst nach Zahlungseingang mit der Abholung beauftragt.
Die Entsorgungsfirma sendet Ihnen etwa eine Woche vor dem Abholtermin den genauen Termin per Postkarte oder per E-Mail zu. Ihre Stadt oder Gemeinde kann zum Abholtermin keine Auskunft geben.
Stellen Sie Ihren angemeldeten Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abholung am Straßenrand bereit. Der Sperrmüll muss spätestens bis 6.00 Uhr am Abholtag bereit stehen.
Sperrmüll, der früher bereitgestellt wird, birgt die Gefahr, dass andere Personen Sperrmüll dazu stellen.
Bereitstellungsort ist der Gehweg oder der Straßenrand. Stellen Sie Ihren Sperrmüll nicht auf Ihrem Privatgrundstück bereit.
Sie können pro Abholtermin bzw. Sperrmüllkarte 2m³, 3m³, 4m³ oder maximal 6 m³ anmelden und bereitstellen.
Zur Orientierung finden Sie hier die durchschnittlichen Volumina typischer Sperrmüllgegenstände (Angaben ohne Gewähr).
Haben Sie mehr als 6m³ Sperrmüll zu entsorgen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf,
Fon: 0791 755 - 7321
Der Abholtermin hängt davon ab, ob Sie die normale Abholung oder die „Quick“-Abholung beantragt haben.
Bei einer „Quick“-Abholung erfolgt die Abfuhr des bereitgestellten Sperrmülls innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang.
Die normale Abholung kann je nach Tourenplan der beauftragten Abfuhrfirma bis zu fünf Wochen nach Zahlungseingang dauern.
Die Gebühr für die Sperrmüllabholung ist in § 22 Absatz 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schwäbisch Hall geregelt. Sie ist nach der Sperrmüllmenge und der Form der Abholung gestaffelt:
Bei einer Sperrmüllanlieferung an den Entsorgungszentren wird die Gebühr nach dem angelieferten Gewicht berechnet. Die Gebühr beträgt je nach Abfallart zwischen 100,00 EUR und 250,00 EUR pro Tonne. Es gibt keine Mengenbegrenzung. Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 10,00 EUR.
Die Sperrmüllanlieferung an folgenden Wertstoffhöfen in kleinen Mengen ist möglich:
Auf den Wertstoffhöfen Crailsheim, Fichtenau, Gaildorf, Gerabronn, Ilshofen, Mainhardt, Oberrot, Rot am See, Satteldorf und Schwäbisch Hall-West kann Sperrmüll bis zu 1 m³ gegen eine Gebühr von 18,00 EUR angeliefert werden. Bei Abgabe eines Einzelteils wird eine Mindestgebühr von 12,00 EUR erhoben.