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bzw.Die Kreislaufwirtschaft im Land muss sich der Herausforderung stellen, die Entsorgung häuslicher und hausmüllähnlicher Abfälle auch unter schwieriger werdenden Bedingungen sicher zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere Fragen der Hygiene und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen gibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg folgende Empfehlungen beim Umgang von Abfällen positiv getesteter oder unter Quarantäne gestellter Personen aus privaten Haushalten.
Grundsätzlich gilt das Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten sowie Abfälle, die bei Corona-Schnelltests in privaten Haushalten anfallen über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden. Diese wären:
Unter Beachtung der oben genannten Versichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne zu entsorgen (Aufzählung nicht abschließend):
Zur besseren Veranschaulichung der Entsorgung von mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen finden Sie ein Ablaufschena hier.
Weiter Informationen finden Sie hier sowie auf der Internetseite des Umweltministeriums - Corona Fragen und Antworten zur Abfallentsorgung.