Landkreis Schwäbisch Hall

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Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt im Landkreis

Der Landkreis Schwäbisch Hall unterhält 33 Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt.

Diese sind gleichmäßig auf dei Gemeinden verteilt und bieten den Bürgern die Möglichkeit, nur kurze Wege auf sich nehemen zu müssen um Ihr Grüngut bestmöglich entsorgen zu können.

Eine Übersicht über die Öffnungszeiten der Baum- und Strauchschnittsammelplätze haben wir hier für Sie im PDF-Format zur Verfügung gestellt. 

Selbstanlieferung

Auf allen Wertstoffhöfen (mit Ausnahme von Kreßberg) und Sammelplätzen für Baum- und Strauchschnitt ist die lose Direktanlieferung von Grüngut und Gartenabfällen zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die Anlieferung ist bis 2 m³ kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Gebühr in Höhe von 1,- € pro 100 Liter bzw. 10,- € pro 1 m³ erhoben.

Wer für die Sammlung und den Transport der Grünabfälle weiterhin Papiersäcke verwenden möchte, kann solche auch auf den Entsorgungseinrichtungen erwerben. Ein Sack mit einem Fassungsvolumen von 120 Liter kostet 0,50 €.

Wurzelstöcke können nicht auf den Sammelplätzen für Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden. Derren Entsorgung kann bei folgenden Firmen erfolgten.

Größere Mengen Grünabfälle über 2 m³, z.B. von Sportstätten, Friedhöfen, Grünanlagen, etc., können nur bei folgenden Entsorgungsanlagen angeliefert werden: 

  •  Entsorgungszentren Hasenbühl und Blaufelden.

Hier erfolgt die Annahme nach Gewicht. Die Anlieferung ist bis 500 kg kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € pro 100 kg erhoben.

  • Wertstoffhof/Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt Ilshofen und Schwäbisch Hall-West                                           
  • Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt Crailsheim-Am Tierheim und Crailsheim-Wittau

Auch hier ist die Anlieferung bis 2 m³ kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Gebühr in Höhe von 1,-- € pro 100 Liter bzw. 10,-- € pro 1 m³ erhoben.

In den Grüngutcontainer gehören:

  • Laub- und Rindenabfälle
  • Rasen- und Grasschnitt
  • Vertikutiergut
  • Blumen- und Pflanzenabfälle
  • feiner, nicht verholzter Heckenschnitt

Nicht in den Grüngutcontainer gehören:

  • durch Kunststoff, Draht, Metall, Glas und ähnliches verunreinigte Grünabfälle
  • Asche z.B. aus Kachel- und Schwedenöfen

Wichtig: Verholzter Baum- und Strauchschnitt muss weiterhin getrennt von den Grünabfällen angeliefert werden. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Verwertung. Vermischte Anlieferungen müssen vor Ort entsprechend sortiert werden.

Weitere Informationen

Abfallwirtschaftsamt

Das Abfallwirtschaftsamt im Landratsamt Schwäbisch Hall.

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