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bzw.Landratsamt
Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-0
Fax: 0791 755-7362
E-Mail schreiben
Postfachadresse
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Der Ausbildungsberuf Straßenwärterin / Straßenwärter ist staatlich anerkannt.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Der praktische Teil wird in einer Straßenmeisterei des Landkreises Schwäbisch Hall erlernt. Der Blockunterricht findet im Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold statt. In dieser Zeit werden die Auszubildenden in einem Internat untergebracht.
Die Ausbildung gliedert ich in folgende Sachgebiete:
Vor Beendigung des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Die Abschlussprüfung wird ebenfalls in einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil am Ende der Ausbildung durchgeführt.
Für die Ausbildung zur/zum Straßenwärterin / Straßenwärter ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Handwerkliches Geschick und Verständnis für Technik sind erforderlich. Teamarbeit und Führerscheintauglichkeit der Klasse CE sind weitere Vorraussetzungen.
Der Bewerbungsschluss wird jedes Jahr in den Kreiszeitungen und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Bewerbungsanschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Zeugniskopien: aktuelles Halbjahreszeugnis und Versetzungs-/Abschlusszeugnis
Postanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
-Personal- und Organisationsamt-
Postfach 110453
74507 Schwäbisch Hall
Behördenanschrift:
Landratsamt Schwäbisch Hall
-Personal- und Organisationsamt-
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Auskünfte erteilt Frau Möller-Tabler, Fon: 0791/755-7607, Zimmer 206, 2. Stock.
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