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bzw.Die Kreislaufwirtschaft im Land muss sich der Herausforderung stellen, die Entsorgung häuslicher und hausmüllähnlicher Abfälle auch unter schwieriger werdenden Bedingungen sicher zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere Fragen der Hygiene und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren, auch für Ihre Beschäftigten, durch überlange Bereitstellungszeiten und nicht mehr geordnete Lagerungsmöglichkeiten von Abfällen in den betroffenen Haushalten.
Auf der Grundalge der Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen gibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg folgende Empfehlungen beim Umgang von Abfällen positiv getesteter oder unter Quarantäne gestellter Personen aus privaten Haushalten. Grundsätzlich gilt das Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten sowie Abfälle, die bei Corona-Schnelltests in privaten Haushalten anfallen über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtmaßnahmen berücksichtigt weden. Diese wären:
Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne zu entsorgen (Aufzählung nicht abschließend):
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Abfallberatung des Amtes für Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer: 0791 755 8822 wenden.
Weitere Infomationen finden Sie hier und auf der Internetseite des Umweltministeriums sowie ein Schema zur Entsorgung von Corona- Abfall.
Bildquelle: Landratsamt Schwäbisch Hall