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bzw.Aktuell werden Schnelltest zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 angeboten. Dabei fallen verschiedenste Abfälle wie Abstrich-Teststäbchen, Röhrchen, Kunststoffpipetten, Testkassetten und persönliche Schutzausrüstung in Form von Schutzanzügen, Masken und Handschuhen an.
Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (beispielsweise verknoten) werden müssen. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Die Müllsäcke sind dann direkt in die Restmülltonne zu geben und dürfen nicht daneben hingestellt werden. Es ist sichergestellt, dass die Abfälle direkt und ohne Umfüllen, Sortierung oder Vorbehandlung der Verbrennungsanlage zugeführt werden.
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die mit dem Coronavirus kontaminiert sind, finden Sie auch im Internet unter„ https://www.lrasha.de/de/buergerservice/abfallwirtschaft/corona-abfallentsorgung/“ oder auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/