Landkreis Schwäbisch Hall

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Oberflächenabdichtung

Nach § 10 Deponieverordnung hat der Betreiber in der Stilllegungspahse einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III unverzüglich alle Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durch-zuführen, um eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit zu verhindern. Schon vor und nach der Schließung wurde die Deponie abgedeckt.

Im Jahr 2009 wurde das Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik Klinger und Partner GmbH aus Stuttgart mit einer Entwurfsplanung für die endgültige Oberflächenabdichtung beauftragt. Die abfallrechtliche Genehmigung für diesen Bau wurde im Dezember 2012 durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt. Nach erfolgter Ausführungsplanung und Vergabe der Bauleistungen begannen die Bauarbeiten Anfang April 2015.

Es wurden 90.500 m² Bentonitmatten und 96.655 m² Kunststoffbahnen verlegt. Die Schweißnahten zwischen den Kunststoffdichtungsbahnen betrugen rd. 17,5 km. Insgesamt wurden 514.576 Tonnen Profilierungs- und Rekultivierungsmaterial auf der Deponie angeliefert und aufgebraucht. Gasleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 7.300m wurden in die Rekultivierungsschicht neu verlegt. Im Randbereich der Deponie wurde eine neue Sickerwassersammelleitung mit einer Gesamtlänge von 940 m verlegt.

Die abfallrechtliche Vor-Ort-Abnahme erfolgte am 04.10.2018. Im April 2019 wurde die Schlussdokumen-tation dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt.  Die fortgeschriebene Kostenrechnung im Dezember 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von 9,715 Mio. € wurden um rd. 950.000 € unterschritten. Die Baukosten wurden vollständig aus der Deponierücklage finanziert, die für die Nachsorge schon vor der Schließung der Deponie gebildet wurde.

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