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bzw.Grünabfall gehört grundsätzlich zu den Bioabfällen (vgl. § 3 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Für eine optimale Verwertung erfasst der Landkreis Schwäbisch Hall, Amt für Abfallwirtschaft, Grünabfall separat vom restlichen Bioabfall.
Hierzu gehören ausschließlich organische Pflanzenabfälle aus Gärten, Parkanlagen und der Landschaftspflege. Größere Mengen an Erdanhaftungen, Steine und Fremdstoffe sind vor der Entsorgung zu entfernen.
Unterschieden wird zwischen krautigen und holzigen Grünabfällen.
Beispiele krautiger Grünabfall:
Beispiele holziger Grünabfall:
Bitte beachten:
Trennen Sie bitte krautige von verholzten Grünabfällen. Vermischte Anlieferungen können nicht angenommen werden und sind vor Ort von Ihnen zu sortieren.
Wurzelstöcke entsorgen Sie bitte hier (Wurzelstock-Annahmestellen.pdf); unbelastete Erde bitte hier Landkreis Schwäbisch Hall | Erddeponien.pdf.
Neben der Eigenkompostierung können Sie Grünabfälle im Rahmen der Bioabfallabfuhr abholen lassen. Für die Abfuhr ab Haus können Sie eine Bioabfalltonne, eine Gartentonne oder einen Grünabfallsack (Kaufpreis 2,50 € à 70 Liter-Fassungsvermögen) verwenden. Näheres hierzu finden Sie unter Landkreis Schwäbisch Hall | Abfallabfuhr ab Haus.
Alternativ können Sie Ihren Grünabfall auf folgenden Entsorgungsanlagen direkt anliefern:
Für Sammlung und Transport zur Anlage können Sie Papiersäcke verwenden (Kaufpreis: 0,50 € für 1 Stück à 120 Liter-Fassungsvermögen); Verkaufsstellen: Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe und Häckselplätze, die vom Landkreis betreut werden.
Unsere Abfallberatung hilft Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Abfallwirtschaft
- Beratung -
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755 - 8822
Fax: 0791 755 - 7373
E-Mail: k.speck(@)LRASHA.de